Neuwagen im EU-Ausland kaufen

Neuwagenkauf im EU-Ausland

20.09.19

Beim Kauf eines Neuwagens wird es mit nur wenig Aufwand besonders günstig. Hier gibt es viele interessante Infos und zusätzliche Tipps.

 
Autoverkäufer © panthermedia.net/Arne TrautmannAutoverkäufer

Wenn man sich mit dem Thema Autokauf beschäftigt, stößt man früher oder später auf Reimporte bzw. EU-Neuwagen. Schon seit Jahren hat sich diese Variante des Neuwagenkaufs als preisgünstig bewährt. Doch beginnen wir von vorne und klären, was man überhaupt unter Reimporten versteht.

Obwohl Reimporte und EU-Neuwagen häufig als Synonyme benutzt werden, liegt dennoch ein kleiner Unterschied vor. EU-Fahrzeuge sind solche, die im europäischen Ausland produziert wurden und dann nach Deutschland importiert werden um sie hier an einen Endkunden verkaufen zu können. Von Reimporten spricht man eigentlich nur dann, wenn das Auto in Deutschland für das europäische Ausland produziert wurde, dorthin exportiert wurde, und dann wieder zurück nach Deutschland importiert wird. Doch ganz gleich wo die Autos produziert wurden, eines haben sie gemein: den enormen Preisvorteil. Nicht selten kann man beim Kauf eines solchen Fahrzeuges über 30 % sparen.

Das Gute daran: Trotz des günstigen Preises müssen EU-Fahrzeug-Käufer keinerlei Qualitätsunterschiede in Kauf nehmen. In vielen Fällen werden die Fahrzeuge im selben Werk wie die Neuwagen für den deutschen Markt produziert. Selbst wenn die Autos in unterschiedlichen Produktionsstätten gefertigt werden, sorgen einheitliche EU-Richtlinien und Qualitätsstandards der Hersteller für eine gleichbleibende Sicherheit und Verarbeitung der Fahrzeuge. Selbst die Garantie umfasst dasselbe; sie wird von den Herstellern gewährt und gilt europaweit.

Trotzdem sollte man bezüglich beidem etwas genauer hinsehen. Des Öfteren weicht die Grundausstattung eines EU-Fahrzeuges von der eines für den deutschen Markt produzierten Wagens ab. Ist man auf ein bestimmtes Ausstattungsmerkmal angewiesen oder möchte partout nicht darauf verzichten, sollte man dies im Hinterkopf behalten. Dennoch müssen unterschiedliche Serienausstattungen nicht von Nachteil sein. Je nach Marke und Modell ist es durchaus üblich, dass im Ausland standardmäßig mehr im Auto verbaut ist.

Auch im puncto Garantie kann es Unterschiede geben. Immer wieder gewähren die Fahrzeughersteller im Rahmen von Sonderaktionen einen längere Werksgarantie. Diese kann im Ausland länger oder auch kürzer sein.

Sollte man Interesse an einem Neuwagen aus dem Ausland haben, gibt es zwei Möglichkeiten den Kauf zu bewerkstelligen. Zum einen kann man sich gänzlich selbst darum kümmern oder man kauft das Fahrzeug über einen entsprechenden Händler. Letzterer kann aufgrund einer höheren Absatzmenge Mengenrabatte fordern die wiederum den Preis drücken. Des Weiteren hat man mit einem solchen einen Experten auf seinem Gebiet und einen festen Ansprechpartner. Dies lässt er sich mit seinem Gewinn abgelten. Wer das nicht möchte, muss sich selbst darum kümmern. Problematisch kann dies jedoch aufgrund der Sprachbarriere werden. Des Weiteren darf nicht vernachlässigt werden, dass sich der Ansprechpartner im Falle eines Mangels dann im Ausland befände. Auch der Kaufvertrag unterliegt dann den ausländischen Gesetzen welche sich nicht nur gering von den deutschen unterscheiden können.

Ein Händler als kompetenter Partner ist daher empfehlenswert. Sie sollten jedoch darauf achten, dass er nicht nur als Vermittler auftritt. Nutzt der entsprechende Händler einen Vermittlungsvertrag, so schließen Sie nicht mit ihm, sondern mit dem Händler im Ausland einen Vertrag ab, sodass die oben genannten Nachteile nicht umgangen werden. Nur wenn der hiesige Verkäufer einen Kaufvertrag mit Ihnen abschließt und als echter Händler auftritt, gilt das deutsche Recht.

Ist der Kauf einmal abgeschlossen und das Auto abholbereit oder bereits geliefert worden, so muss es noch zugelassen werden. Die Zulassung eines EU-Neuwagens bzw. eines Reimports unterscheidet sich dabei kaum bis gar nicht von der eines deutschen Fahrzeuges. Sichergestellt wird dies durch die sogenannten COC-Papiere die man beim Kauf erwirbt. Diese Papiere, welche auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt werden, belegen, dass das entsprechende Fahrzeug den von der Europäischen Union geforderten Normen entspricht. Mit diesen Papieren ist es dem zukünftigen Fahrzeughalter möglich, das Auto zuzulassen. Einzig die Tatsache, dass die Zulassungsstelle unter Umständen das Vorfahren des Fahrzeuges zum Abgleich der Fahrzeug-Identifikationsnummer fordert, kann sich von der herkömmlichen Zulassung unterscheiden.

   

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