Lohnsteuerjahresausgleich
Lohnsteuerjahresausgleich – Welche Vorschriften gibt es hierzu?
Der Lohnsteuerjahresausgleich muss von Arbeitnehmern vorgenommen werden, die eine bestimmte Jahresverdienstgrenze überschreiten. Experten bieten Hilfe an.
Arbeitnehmer, die eine bestimmte Jahresverdienstgrenze überschreiten, sind dazu verpflichtet, einmal jährlich einen so genannten Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Eingereicht wird dieser beim zuständigen Finanzamt, und zwar in schriftlicher oder elektronischer Form.
Selbstverständlich haben Arbeitnehmer die Chance, den Lohnsteuerjahresausgleich selbst durchzuführen. Dennoch gibt es die Möglichkeit, die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch zu nehmen. Viele Arbeitnehmer haben schließlich keinen Einblick in die aktuellen steuerlichen Richtlinien und lassen sich daher sehr gern beraten. Allerdings ist es notwendig, beim Beratungstermin alle benötigten Unterlagen mitzubringen, damit diese durch den Berater eingesehen und eingeschätzt werden können. Die meisten Unterlagen werden letztendlich auch beim Lohnsteuerjahresausgleich in Kopie mit an das Finanzamt übersandt.
Diese Unterlagen werden zum Lohnsteuerjahresausgleich benötigt
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören die Dokumente, aus denen die Steuernummer und die Steuer-Identifikationsnummer hervorgehen. Des Weiteren müssen sämtliche Einkommensnachweise eingereicht werden. Zu diesen gehören neben den Lohn- und Gehaltsnachweisen auch die Nachweise zu erhaltenen Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Kinder- oder Elterngeld, Krankengeld). Leben Kinder im Haushalt, die gerade eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, muss dies ebenso angegeben werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die Kinder bereits ein eigenes Einkommen erzielen oder aber Ausbildungsförderungen erhalten.
Vorsorgeaufwendungen können im Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden. Zu diesem Zwecke werden Unterlagen zu Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- Pflege- und Lebensversicherungen eingereicht, aus denen die Beitragszahlen für den steuerlich relevanten Zeitraum hervorgehen. Spendennachweise sowie Unterlagen zu Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen, vermögenswirksamen Leistungen, der privaten Altersvorsorge oder einer Wohnbauprämie sind ebenfalls einzureichen und im Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben.
Welche Fristen sind beim Lohnsteuerjahresausgleich zu beachten?
Generell ist die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen, für den der Lohnsteuerjahresausgleich getätigt wird. Jedoch ist es möglich, diese Abgabefrist zu verlängern, beispielsweise bis zum 30. September des Folgejahres. Wer einen Steuerberater beauftragt, kann den Lohnsteuerjahresausgleich sogar erst zum 31. Dezember an das Finanzamt übermitteln. Diese Regelungen gelten jedoch als Sonderregelungen und müssen daher beantragt und durch das zuständige Finanzamt bewilligt werden. Wird der Lohnsteuerjahresausgleich nicht bis zur festgelegten Frist eingereicht, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt Zinsen erhebt, sofern der Einreicher Steuern nachzahlen muss.
Einige Personen sind nicht verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Hierbei handelt es sich um alle diejenigen, die einer Tätigkeit nachgehen, die nur geringfügig entlohnt wird. Zudem dürfen keine weiteren Einkünfte erzielt werden. In einem solchen Fall kann man sich von der Pflicht zur Abgabe zum Lohnsteuerjahresausgleich befreien lassen.