Krankengeld

Krankengeld sichert Sie gegen Arbeitsunfähigkeit ab

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung und beträgt rund 75% des letzten Lohns.

 

Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Für die Leistung des Krankengelds müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen muss eine vom Arzt per Attest bestätigte Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Daneben ist es natürlich erforderlich, dass der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Grundsätzlich besteht für den Großteil aller Arbeitnehmer ein Anspruch auf Krankengeld. Gesetzlich krankenversichert sind beispielsweise aber auch Arbeitslose.

Hier ist jedoch eine Unterscheidung zu treffen: Arbeitslosengeld-I-Empfänger haben Anspruch auf Zahlung des Krankengelds durch die GKV. Dagegen wird bei Hartz-IV-Empfängern kein Krankengeld gezahlt, stattdessen leistet die Bundesagentur für Arbeit auch im Fall der Arbeitsunfähigkeit weiter das Arbeitslosengeld II. Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es das Krankengeld, das ist wichtig für beispielsweise Selbständige.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten das Krankengeld grundsätzlich ab dem Tag, an dem das reguläre Einkommen entfällt. Dies ist bei normalen Arbeitnehmer jedoch nicht der erste Tag der Krankheit, da es hier die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt. Das bedeutet, die gesetzlichen Krankenkassen zahlen erst Krankengeld, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Für Arbeitslose gilt hier die gleiche Regelung. In der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich dazu die Verträge, deshalb sollte man sich ausführlich von seiner privaten Versicherungsgesellschaft informieren lassen.

Krankengeld wird nicht in der gleichen Höhe des bisherigen Einkommens geleistet. Das Krankengeld (brutto) beträgt grundsätzlich 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Allerdings gilt hier zu beachten, dass das Krankengeld nie mehr als 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt. Wichtig zu wissen ist auch, dass für die Berechnung des Krankengelds ein Durchschnittswert der letzten 12 Monatseinkommen zugrunde gelegt wird, deshalb werden auch Einmalzahlungen, wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld, berücksichtigt.

Da von dem geleisteten Krankengeld jedoch auch Beiträge für die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, beträgt das Netto-Krankengeld in der Regel nur rund 75 Prozent des vorherigen Einkommens. Die Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung müssen nicht vom Arbeitnehmer selbst gezahlt werden, sondern werden direkt von der gesetzlichen Krankenversicherung vor der Auszahlung einbehalten.