Steuererklärung

Eine Steuererklärung bringt Ihnen idealerweise Geld zurück

Die Steuererklärung für einen Single lässt sich relativ schnell erledigen, kommt aber Familie mit ins Spiel, wird die Abgabe mitunter etwas komplizierter.

 

Die Steuererklärung wird einmal im Jahr abgegeben, jedes Mal in der Hoffnung, dass möglichst viele Euros rückerstattet werden. Dazu muss das Formular für die Steuerklärung sorgfältig und natürlich wahrheitsgemäß ausgefüllt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Inzwischen kann die Steuererklärung aber auch elektronisch eingereicht werden. Abgegeben werden muss sie sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen, damit die Steuerbehörde die zur Steuerfestsetzung relevanten Tatsachen ermitteln und auswerten kann.

Zu Jahresbeginn oder zur Arbeitsaufnahme im neuen Job wird die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber hinterlegt. Der wiederum kann der Karte unter anderem die Lohnsteuerklasse und die Anzahl der Kinder des Arbeitnehmers, die berücksichtigt werden, entnehmen. Unter der Spalte Anzahl der Kinder kann aber schon mal eine Zahl wie 1,5 vermerkt sein. Das heißt aber nicht, das der Arbeitnehmer ein halbes Kind daheim hat, sondern, dass er sich den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für zumindest ein Kind mit dem anderen Elternteil teilen muss. Grund hierfür kann sein, dass die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind, getrennt leben oder gar geschieden sind. So ist es möglich, dass sich hinter der Zahl 1,5 sogar 3 Kinder verstecken, wenn die gemeinsamen Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Ob die Familie zusammenlebt, ist unwichtig. Sowohl Mutter als auch Vater müssen separat ihre Steuererklärung abgeben.

Über das Jahr hinweg erhalten die Eltern von Kindern unter 18 Jahren eine monatliche Kindergeldzahlung. Kindergeld wird später auch noch bis zum 27. Lebensjahr weiter gezahlt, wenn sich das Kind zum Beispiel noch in der Ausbildung befindet usw. Das Kindergeld wird entweder an die Eltern zusammen gezahlt, wenn die Eltern verheiratet sind und zusammen leben oder zwischen ihnen zu gleichen Teilen ausgezahlt, wenn sie unverheiratet sind oder getrennt leben, da schließlich beide Elternteile dem Kind zum Unterhalt verpflichtet sind.

Mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob das ausgezahlte Kindergeld ausreichend ist, um das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums für das Kind steuerfrei zu stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird vom Finanzamt der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung abgezogen und mit den gezahlten Kindergeld verrechnet. Der Kinderfreibetrag in der jährlichen Steuererklärung gilt aber monatlich. Interessant wird er für höhere Einkommen. Leben die Eltern getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, wird auch der Kinderfreibetrag aufgeteilt, entsprechend der jeweils einzelnen Steuererklärung.