Fotoversicherung
Fotoversicherung nicht nur bei Fotografen sinnvoll
Wer auf Nummer Sicher gehen will, und einiges an finanziellen Mitteln in seine Fotoausrüstung gesteckt hat, der sollte eine Fotoversicherung abschließen.
Geht das Fotografieren über den gewöhnlichen Hobbystatus hinaus, investiert man den einen oder anderen Euro mehr in entsprechend hochwertiges Equipment. Nach einer gewissen Zeit erreicht dadurch eine zu Anfang noch normale Fotoausrüstung einen relativ hohen Gegenwert, der allerdings nur bis zu einem gewissen Rahmen automatisch in der normalen Hausratversicherung mit abgesichert ist. Ein umfassender Schutz ist so noch nicht gewährleistet. Hier sollte eine Fotoversicherung in Erwägung gezogen werden.
Alle Fotoapparate, inklusive deren Zubehör wie externe Objektive und Blenden, können mit einer Fotoversicherung abgesichert werden. Und das sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich. Ausgeschlossen von der Versicherung sind Zusatzgeräte, die nicht bindend zu einer zweckmäßigen Fotoausrüstung gehören, wie Notebooks, Festplatten und Blitzbirnen. Schwierig wird es auch, bei Fotoapparaten, die unter Wasser eingesetzt werden. Solch eine Fotoversicherung bietet noch nicht jedes Versicherungsunternehmen an.
Eine Fotoversicherung versichert das Equipment, solange diese vom Versicherungsnehmer geführt und genutzt, in verschlossenen Räumen gelagert und unter der bestimmten Sicherheitsvorrausetzung auch in Kfz-Fahrzeugen übergangsweise aufbewahrt werden. Mit der Fotoversicherung sind die Gegenstände gegen Gefahren versichert, aber auch durch Schäden und vor allem Verlust, verursacht durch Transportunfällen, höherer Gewalt, Brand, Unwetter, Explosionen, Wasser, Diebstahl, Raum, Bruch und sonstiger Beschädigung. Wird ein Fotoapparat samt Zubehör aus einem Auto entwendet, so haftet die Fotoversicherung mit 50% der abgeschlossenen Versicherungssumme, aber hier auch nur bis zu einem bestimmten, vorher festgelegten Betrag.
Im Schadensfall ersetzt die Fotoversicherung den Betrag, der erforderlich ist, um die beschädigten Gegenstände in gleicher Art und Güte wieder anzuschaffen. Achtung, hier gelten die marktüblichen Preise am festen Wohnort des Versicherten, nicht die Preise, die in anderen Ländern üblich sind. Befindet sich der Wert der Ausrüstung zum Zeitpunkt des Schadenvorfalls unter 50% des Neuanschaffungswertes, so wird nur noch ein verminderter Zeitwert von der Fotoversicherung rückerstattet. Übersteigt der Neuwert der Fotoausrüstung den Betrag von 1.500 Euro, so verlangen die meisten Versicherer eine Wertbestätigung in Form einer Quittung, Rechnung oder Händlerwertschätzung.