Zweigniederlassung ohne Unternehmereigenschaft
Falsche Aktivitäten machen die Niederlassung zum steuerlichen Risiko
Zahlreiche Unternehmen betreiben Zweigniederlassungen, um so ihre Kosten zu senken. Doch genau hierin kann ein großes steuerliches Risiko bestehen.
Die Anzahl der Unternehmen, die Zweigniederlassungen eröffnen, wächst fortlaufend. Diese Entwicklung ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass immer mehr Unternehmen in den Großstädten präsent sein müssen. Solch eine Präsenz gilt in vielen Branchen als ungemein wichtig, denn häufig befinden sich die Kunden direkt vor Ort. Wer zum Beispiel Kunden vor Ort empfängt, hat oft repräsentative Büros angemietet, um so einen professionellen Eindruck zu erwecken. Andere Betriebe sind wiederum in den Innenstädten angesiedelt, weil sie ihr Mitarbeiter von dort aus auf kurzem Wege zu den Kunden entsenden können.
Büros sowie auch alle weiteren Räumlichkeiten, die sich in den Großstädten befinden, sind jedoch alles andere als günstig. Oft müssen die Unternehmen ungemein hohe Mieten entrichten. Aus diesem Grund werden die bereits erwähnten Zweigniederlassungen eröffnet. Diese befinden sich außerhalb der Stadtzentren, wodurch sich meist deutlich Einsparungen bei den Mieten oder auch Kaufpreisen erzielen lassen. Außerdem gestaltet es sich in den Außenbereichen der Städte sowie auch in ländlichen Umgebungen leichter, die genutzten Räumlichkeiten zu erweitern.
Zweigniederlassung kann zum steuerlichen Problemfall werden
So praktisch die Zweigniederlassung auf den ersten Blick erscheinen mag, so kann sie je nach Art ein enormes steuerliches Risiko verkörpern. Wie im Blog der Fakturierung zu lesen ist, kann es passieren, dass das Finanzamt bei einer Zweigniederlassung keine Unternehmereigenschaft feststellt. Was zunächst sehr bürokratisch klingt, ist ein echter Problemfall: In solch einer Situation ist der Vorsteuerabzug nicht mehr gestattet. Unternehmenslenker sollten dieses Risiko keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Besser ist es, das Gefahrenpotential zu kennen und dann zu prüfen, wie es um die eigenen Niederlassungen bestellt ist.
Die Unternehmereigenschaft kann einer Niederlassung aberkannt werden, wenn sie keinen direkten Beitrag zur Erzielung von Gewinnen beiträgt. Wenn beispielsweise nur administrative Aufgaben durchgeführt oder Schulungen für die eigenen Mitarbeiter angeboten werden, ist dies unter Umständen solch ein Fall.
Rat vom Steuerexperten holen
Es gibt zahlreiche Unternehmensniederlassungen, die exakt diesem Risiko unterliegen. Es sind vor allem die administrativen Tätigkeiten, die gerne ausgelagert werden. Damit eine Unternehmereigenschaft der Niederlassung vorliegt, kann es unter Umständen erforderlich sein, weitere bzw. andere Arbeiten vor Ort zusätzlich ausführen zu lassen.
In Anbetracht der Komplexität dieses Themas sollten sich Unternehmen professionelle Unterstützung holen. Sowohl Steuerberater als auch Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Steuer- und Unternehmensrecht können in solchen Fällen gut weiterhelfen.