Stauanlagen
Stauanlagen sichern Ihre tägliche Wasserversorgung
Stauanlagen sind getreu dem Namen Anlagen zum Stauen von Wasser wie zum Beispiel eine Talsperre, was in den jeweiligen Wassergesetzen geregelt ist.
Stauanlagen wie Talsperren müssen zum Beispiel eine bestimmt Höhe wie 5 Meter haben und zwar gemessen von dem tiefsten Geländepunkt der Talsperre bis zur Bauwerkskrone. Außerdem muss das Fassungsvermögen höher als 100000 Kubikmeter sein. Der Zweck von Talsperren liegt natürlich in der Trinkwasserversorgung, aber auch in der Brauchwasserversorgung. Genutzt werden Sperren noch zur Energieerzeugung, Hochwasserschutz, Niedrigwasseraufstockung und der Schiffbarmachung. Stauseen, die nicht unbedingt zur Trinkwassergewinnung benutzt werden, dienen der näheren Umgebung oft als Naherholungsgebiet mit Freizeit- und Sportaktivitäten.
Als Absperrbauwerk staut die Talsperre fließendes Wasser in einem Tal zum Stausee auf, wobei die gegenüberliegenden Talflanken den seitlichen Halt bzw. die Begrenzung des Sees bilden. Recht häufig ist Talsperren eine Vorsperre vorgelagert, der wiederum ein Vorbecken vorgelagert ist, damit die von den Zuflüssen mitgeführten Verunreinigungen wie Baumstämme, Geröll, Öl und Sedimente zurückgehalten werden können, um die Anlagen zur Trinkwasserversorgung zu schützen. Der Überlauf bzw. die Hochwasserentlastung hilft bei einem über das Sollmaß hinaus gehenden Wasserspiegel.
Stauanlagen hingegen sind Einrichtungen zum Anhebungen des Wasserspiegels bzw. dienen zum Speichern von Wasser oder Schlamm. Bei den Stauanlagen unterscheidet man zwischen Talsperren, Staustufen bzw. so genannte Wehre, Hochwasserrückhaltebecken, Pumpspeicherbecken und Sedimentationsanlagen. Stauanlagen können sich in oder neben Fließgewässern, einem Haupt- oder Nebenschluss, befinden und setzten sich aus einem Absperrbauwerk mit einem Stausee zusammen. Ist der Stausee klein, wird auch von einem Staubecken gesprochen. Absperrbauwerke sind Talsperren, Staustufen und Wehre.
Da Staustufen ein erhebliches Gefährdungspotential für die unterliegende Landschaft mit Dörfern und Städten innewohnt und der Bau einer solchen Anlage einen massiven Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet, bedarf der Bau und Betrieb in Deutschland eine wasserrechtliche Genehmigung. Das Ganze bedarf einer ausgesprochenen Planung und Ausführung, der Betrieb der Stauanlage braucht eine besondere Überwachung. Es müssen regelmäßig Sicherheitsberichte vorgelegt und bei den Stauanlagen vertiefte und gründliche Untersuchungen und Überprüfungen durchgeführt werden.