Spielplatz
Prüfen Sie die Sicherheit auf dem Spielplatz Ihrer Kinder
Da leider die meisten Spielplätze in Deutschland nicht ausreichend gewartet werden, sollten Sie ihn selbst auf seine Sicherheit kontrollieren.
Manche Spielplätze werden nicht ausreichen gewartet und werden dadurch zur Unfallgefahr für die Kinder, die auf ihnen spielen. Mancherorts liegen Scherben, Zigarettenkippen oder auch Hundekot im Sandkasten. Teilweise sind die Wände in den Holzspielhäusern splittrig oder aber die Rutschen rosten vor sich hin. Das sind Sicherheitsmängel, die für Kinder zur Gefahr werden können, und nicht jede Gefahrenquelle ist auf den ersten Blick sichtbar. Für Eltern lohnt sich also ein Check auf dem Spielplatz, auf welchem ihre Kinder spielen immer. Nur so können Sie sich selbst davon überzeugen, dass sie Ihre Kinder keiner unnötigen Gefahr aussetzen.
Sollte Ihnen dann, bei Ihrem Rundgang auf dem Spielplatz, ein Spielgerät wackelig vorkommen oder der Sandkasten verschmutzt sein, sollten Sie das umgehend der zuständigen Stelle melden. Bei öffentlichen Spielplätzen ist dies zum Beispiel die Stadtverwaltung oder die Gemeindeverwaltung. Diese Stellen müssen die Mängel umgehend beheben oder aber den Spielplatz komplett sperren. Des Weiteren sind sie dazu verpflichtet alle drei Monate eine Funktionskontrolle sowie einmal im Jahr eine gründliche Inspektion durchzuführen. Zu beachten ist außerdem, dass die meisten Spielplätze für Kinder im Alter zwischen drei und zehn Jahren gedacht sind. Bei kleineren Kindern haben Eltern die Pflicht, permanent auf ihre Kinder aufzupassen. Denn manche der Geräte können für Kleinkinder besonders gefährlich sein.
Außerdem ist zu beachten, dass auf dem Kinderspielplatz keine Fahrradhelme getragen werden dürfen. Auf der Straße sind sie natürlich ein Muss, auf dem Spielplatz aber eher eine Gefahr. Bleibt ein Kind zum Beispiel mit dem Helm im Kletternetz hängen, drückt der Kinnriemen des Helms auf den Hals des Kindes, das Gewicht zieht es allerdings gleichzeitig nach unten. Sollte sich das Kind daraus nicht mehr selbst befreien könne, besteht die Möglichkeit der Strangulation. Ähnliches gilt für Bänder oder Kordeln an der Kleidung. Achten Sie neben dem Zustand der Spielgeräte außerdem darauf, dass Abgrenzungen, ohne Spitzen und scharfkantige Teile, zu verkehrsreichen Straßen vorhanden sind, die Spielgeräte GS Prüfzeichen aufweisen, Klettergeräte über eineinhalb Metern Höhe einen stoßdämpfenden Untergrund haben und es ein Hinweisschild mit Notrufnummern gibt. Dann können Sie Ihre Kinder beruhigter auf den Spielplatz gehen lassen.