Reisespesen

Reisespesen - Pauschalen für berufliche Reisen

Die Reisespesen erhalten alle Reisenden die beruflich mindestens acht Stunden unterwegs sind und werden entweder bar ausgezahlt oder überwiesen.

 

Wer beruflich oder geschäftlich verreist und sich selbst verpflegen muss der erhält pro Tag einen bestimmten Satz an Reisespesen die er steuerlich absetzen kann. Der Staat hat aufgrund einer komplizierten Berechnung vor einigen Jahren entsprechende Pauschalsätze festgelegt die der beruflich oder geschäftlich Reisende pro Tag erhält.

Die Reisespesen werden auch Verpflegungsmehraufwand genannt und betragen 24 Euro wenn der Reisende 24 Stunden abwesend ist. Sollte der Reisende mindestens 14 Stunden abwesend sein erhält er 12 Euro und 6 Euro wenn seine Abwesenheit acht Stunden beträgt. Diese Pauschalbeträge werden bei Reisen im Inland gezahlt und überweist in den meisten Fällen der Arbeitgeber oder die Firma an den reisenden Arbeitnehmer der etwa mehrere Tage auf Montage ist.

Wenn der beruflich Reisende im Ausland unterwegs ist liegen die entsprechenden täglichen Pauschalen höher wobei das Land einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Pauschalen hat. Wie hoch die Reisespesen für berufliche Auslandsreisen sind steht in den aktuellen Reisespesentabellen die von den zuständigen Behörden angefordert werden können. Die Reisespesen können allerdings auch zwischen dem Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber individuell ausgehandelt werden wobei sich die Höhe der Pauschalbeträge allerdings überwiegend an den staatlichen Pauschalsätzen orientiert.

Die vereinbarten Reisespesen zahlt der Arbeitgeber dann entweder bar aus oder überweist das Geld auf das Bankkonto des beruflich reisenden Arbeitnehmers. Sollten die Reisespesen höher sein als das Geld was der Reisende tatsächlich währens seiner beruflichen Reise ausgibt kann er den überschüssigen Betrag in den meisten Fällen behalten. In manchen Fällen muss der beruflich Reisende jedoch den überschüssigen Geldbetrag an seinen Arbeitgeber überweisen wobei dies jedoch entscheidend von der Vereinbarung abhängig ist. Es ist ratsam auf jeden Fall alle Quittungen aufzubewahren falls der Verpflegungsmehraufwand steuerlich abgesetzt werden soll denn das Finanzamt benötigt für eine Absetzung immer entsprechende Unterlagen.

Eine Vorsteuer darf von dem Verpflegungsmehraufwand bzw. Reisespesen nicht mehr abgezogen oder aufgeschlagen werden. Die Reisespesen erhalten ausschließlich nur Reisende die beruflich oder geschäftlich unterwegs sind und gelten nicht für eine private Urlaubsreise.