Rechtsschutz
Rechtsschutz ist in Deutschland ein Jedermannsrecht
Rechtsschutz beinhaltet das Bürgerrecht, vor einem unabhängigen Gericht eine Entscheidung zu einem strittigen Sachverhalt zu bekommen und durchzusetzen.
Rechtsschutz gibt jedem Bürger das Recht, sich gegen unberechtigte oder sonst willkürliche Maßnahmen des Staates sowie gegen Eingriffe Dritter in seine privaten rechtlichen Interessen zur Wehr zu setzen, wenn es sein muss, vor Gericht. Die Gewährleistung von Rechtschutz ist nämlich ein Grundrecht und wird verfassungsmäßig garantiert in Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz gegen Akte der öffentlichen Gewalt und in Artikel 103 Grundgesetz mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör.
Aber auch ohne Einschaltung des Gerichts kann man Rechtsschutz erhalten bzw. für manche Dinge muss man erst einmal außergerichtliche Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen, damit der Rechtsweg erschöpft ist. Vorher ist die Inanspruchnahme des Gerichts gar nicht möglich. Hat die Behörde einen Bescheid erlassen, gegen den sich der Bürger wehren möchte, hat er Gelegenheit Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist einzulegen. Wird dem Widerspruch abgeholfen, sprich der Bürger kann seine Interessen jetzt durchsetzen, ist die Angelegenheit erledigt. Wird der Widerspruch als unbegründet abgewiesen, hat der Bürger jetzt erst Gelegenheit, Klage vor Gericht zu erheben, um so seinen Rechtsschutz zu erhalten.
Hat er nicht die finanziellen Mittel, um einen Prozess bestreiten zu können, kann er Prozesskostenhilfe beantragen, braucht also nicht auf seinen Rechtsschutz zu verzichten. Im günstigsten Fall ist zuvor eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen worden, die dann die Kosten übernimmt.
Mit den Abschluss der ersten Instanz bei Gericht ist der Rechtsschutz aber noch nicht erschöpft. Unterliegt der Bürger in erster Instanz, hat er das Recht, soweit er die Voraussetzungen erfüllt, die nächste Instanz anzurufen. Letztendlich kann er versuchen sein Rechtsschutzbedürfnis bis in die obersten Instanzen wie Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht usw. bis hin zur höchsten deutschen Gerichtsbarkeit, dem Bundesverfassungsgericht, durchzukämpfen. Selbst dann ist noch nicht Schluss. Schließlich gibt es ja noch den Europäischen Gerichtshof. Hier ist dann allerdings erst einmal Schluss.
Allerdings lehrt uns das wahre Leben, Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Paar Schuhe. Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand. Je höher die Instanz, um so notwendiger ist ein guter Rechtsbeistand. Neben den anfallenden Gerichtskosten kann der Rechtsbeistand und die sonstigen Kosten sehr hoch anfallen. Da wäre es schon besser, man hat für seinen persönlichen Rechtsschutz auch eine gute Rechtsschutzversicherung.