Trennung
Eine Trennung sollte nicht zum Rosenkrieg entarten
Eine Trennung tut irgendwie weh, doch wenn man fähig ist, einigermaßen friedlich auseinander zu gehen, kann man später einander noch in die Augen sehen.
Die Trennung hat neben dem menschlichen Aspekt noch in vielen Fällen mehrere rechtliche Aspekte, die leider oft genug auch Anlass für Streitigkeiten geben. Die Scheidung ist dabei wohl die härteste und endgültigste Form der Trennung und kann nur per Gerichtsurteil erfolgen. Leider verläuft nicht jede Ehe harmonisch und glücklich, schließlich beschließt das Paar gemeinsam oder einer der beiden allein, sich zu trennen.
Doch vor die Scheidung hat der Gesetzgeber mit dem Zerrüttungsprinzip das Trennungsjahr gesetzt, in dem das Paar von Tisch und Bett getrennt sein muss, um die Wartezeit zu erfüllen. Entweder das Paar trennt sich räumlich, das heißt zwei Wohnungen oder aber das Zusammenleben in einer Wohnung in getrennten Räumen mit gemeinsamer Bad- und Küchenbenutzung nach Plan. Kochen und abwaschen muss jeder für sich selbst und auch die Wäsche des anderen darf nicht mit gewaschen werden. Sonstige Kontakte, die in den Bereich der Eheführung gehören, haben zu unterbleiben.
Hat das Ex-Paar nun ein Jahr Trennung hinter sich gebracht und inzwischen vermögensrechtliche Angelegenheiten wie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich geregelt, kann die Scheidung ausgesprochen werden, falls beide Parteien einverstanden sind. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Wartezeit auf drei Jahre Trennung, erst dann kann die Scheidung per Urteil erfolgen. Für eine noch längere Trennungszeit gibt es besondere Anforderungen.
Sind im Fall einer Trennung Kinder betroffen, bleibt zu hoffen, dass die Erwachsenen soweit vernünftig sind, Schaden, Streit und Stress von den Kindern fernzuhalten. Schließlich sind die Kinder bei einer Trennung immer die Verlierer, denn ihnen wird größtenteils der Boden unter den Füssen weggezogen, ohne dass sie sich dagegen wehren könnten. Kinder haben keinen Anwalt. Außerdem müssen Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht für die Kinder geregelt werden, ein leider oft recht heißer Krieg, der da geführt wird auf den Schultern der Kinder.
Kompliziert wird die Trennung teilweise bei eheähnlichen Gemeinschaften, weil diese Paare bewusst auch den rechtlichen Schutz des Bürgerlichen Gesetzbuches verzichtet haben und gerade nicht wie eine Familie behandelt werden wollten. Im Allgemeinen werden diese Trennungen nach den Regeln der BGB-Gesellschaft gelöst, was viele Streitpunkte bietet und mitunter auch zu Ungerechtigkeiten führt. Wie auch immer, eine Trennung ist nicht schön, aber man sollte die Sache nicht noch schlimmer machen.