Rechnungserstellung
Ihre Rechnungsstellung muss diverse Regeln befolgen
Bei der Rechnungsstellung gilt es, viele Dinge zu beachten, um vor dem Fiskus nicht mit leeren Händen da zu stehen. Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbieten, sind zu meist verpflichtet, dem Kunden über die erbrachten Lieferungen und Leistungen eine Rechnung zu erstellen. Der Gesetzgeber stellt allerdings einige Bedingungen an die Rechnungsstellung, damit diese bei einer eventuellen Betriebsprüfung auch als solche anerkannt wird. Desweiteren ist eine komplette Rechnung auch wichtig für den Rechnungsempfänger, damit dieser beim Fiskus die Vorsteuer ziehen kann. Dies ist nur möglich, wenn alle wichtigen Informationen auf der Rechnung auch ersichtlich sind. Für das Ziehen der Vorsteuer am allerwichtigsten ist selbstverständlich der Ausweis der zu zahlenden Mehrwertsteuer.
Optimalerweise sollte diese mit dem relevanten Steuersatz und auch als Betrag auftauchen. Außerdem müssen die Anschrift und die Firmierung des Rechnungsempfängers und des Rechnungsstellers zwingend richtig sein, damit der Fiskus die Möglichkeit hat, zu prüfen, ob es sich bei der ausgestellten Rechnung um eine echte und keine fingierte Rechnung handelt. Der Rechnungsempfänger ist so wichtig, weil es oft Firmennamen gibt, die ähnlich sind oder die eben nur eine andere Rechtsform haben, was auch schnell zu Missverständnissen führen kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Rechungsstellung ist das korrekte Liefer- oder Leistungsdatum, damit keine Rechnung in einen anderen Buchungsmonat fällt und damit eventuell einer Buchhaltung die Aussagekraft nimmt.
Ebenfalls sollte die Art der Lieferung oder Leistung auf einer Rechnung beschreiben werden, damit ein Betriebsprüfer nachvollziehen kann, was angeschafft wurde. Man macht es damit auch der Buchhaltung leichter, da diese die einzelnen, durch Rechnungen belegten Geschäftsvorfälle buchen muss. Als Ordnungskriterium ist eine fortlaufende Rechnungsnummer vorgeschrieben.
Wie man sieht, ist es nicht ganz so einfach, eine völlig korrekte Rechnungsstellung zu bewältigen, allerdings kann man sich auch hier Hilfe durch entsprechende EDV-Programme besorgen oder man lässt sich von seinem Steuerberater einmal erklären, was für gesetzliche Anforderungen an die Rechnungsstellung gestellt werden. Wenn Sie dann einmal einen guten Weg gefunden haben, wird die Angelegenheit fast zum Selbstläufer und Sie haben keine Probleme mehr damit, einem Kunden eine korrekte Rechnung auszustellen. So sind auch Probleme mit dem Finanzamt ausgeschlossen.