Pleite
Ausweg aus der Pleite: die Privatinsolvenz
Wenn ein Privathaushalt die Pleite nicht mehr abwenden kann, stellt das Verbraucherinsolvenzverfahren den einzigen Ausweg aus der Situation dar.
Wenn von einer Pleite zu lesen ist, so denken die meisten Menschen zunächst einmal an die Insolvenz eines Unternehmens. Doch es ist längst nicht so, dass nur Unternehmen Pleite gehen können. Auch Privatpersonen können zahlungsunfähig werden und wünschen sich deshalb die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dieses Verfahrens wird im Volksmund auch gern als Privatinsolvenz bezeichnet und ermöglicht den Betroffenen, wieder schuldenfrei zu werden.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren findet sehr viel Anklang. Seit seiner Einführung im Jahre 1999 hat sich die Anzahl der jährlich durchgeführten Privatinsolvenzen mehr als verzehnfacht. Zunehmend mehr private Haushalte stecken in großen finanziellen Schwierigkeiten und sind mehr oder weniger pleite. Häufig stehen die Haushalte vor einem so großen Schuldenberg, dass sie ihn nicht mehr tilgen können. Experten reden auch von der so genannten Schuldenfalle: Sind die Schulden auf einen bestimmten Betrag angewachsen, dann werden so hohe Zinsen berechnet, dass kein Geld zur Tilgung übrig bleibt. Die Betroffenen können dann so über Jahre hinweg Zahlungen leisten, doch die Schulden werden einfach nicht mehr weniger.
In den meisten Fällen sind Pleiten privater Haushalter auf Konsumschulden zurückzuführen. Meist wurden zu viele Kredite nacheinander aufgenommen, wodurch die Zinslast zu schnell angestiegen ist. Des Weiteren ist immer wieder festzustellen, dass die Betroffenen über ihre finanzielle Situation nicht Bescheid wissen. Häufig wissen die Leute nicht einmal, wie hoch ihre Schulden überhaupt sind – und das ist natürlich sehr gefährlich.
Wenn man als Betroffener in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten steckt, so sollte man sich schnellstmöglich an einen Schuldenberater wenden. Dieser hilft einem dabei, die Situation zu durchleuchten und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Denn in manchen Fällen besteht durchaus Hoffnung, dass die Pleite abgewendet werden kann. Durch die Einigung mit Gläubigern und die Umschuldung und Zusammenführung teurer Ratenkredite können die monatlichen Zinsbelastungen gesenkt werden, so dass eine Tilgung erfolgen kann und die Einleitung eines Insolvenzverfahrens überflüssig wird.
Zwar ist die Einschaltung eines Schuldenberaters mit Kosten verbunden, doch diese Investition ist sehr lohnenswert – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Außerdem können die Gerichte einen Berechtigungsschein ausstellen, so dass die Kosten von einer Sozialkasse übernommen werden.