Lohnsteuerkarte

wichtige Tipps zum Lohnsteuerkarte beantragen

Auf die Lohnsteuerkarte kann nicht verzichtet werden, wenn man arbeiten möchte. Auf dieser Seite finden sich wichtige Tipps zur Beantragung wieder.

 

Anders als in anderen Ländern ist es in Deutschland gar nicht ohne weiteres möglich, bei einem Unternehmen sofort in ein Arbeitsverhältnis einzutreten. Aufgrund des vergleichsweise hohen Ausmaßes an Bürokratie müssen im Vorfeld die unterschiedlichsten Dinge geregelt werden. Von besonders hoher Bedeutung ist zum Beispiel die Einreichung der so genannten Lohnsteuerkarte: Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber diese Karte überreichen, damit dieser dazu berechtigt ist, Lohn- oder Gehaltsabrechnungen auszustellen.

Bei der Lohnsteuerkarte handelt es sich um eine Informationskarte, die dem Arbeitgeber mitteilt, welche steuerlichen Punkte bei der Erstellung der Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen ist. So ist auf der Karte zum Beispiel festgehalten, welche Steuerklasse für den Arbeitnehmer gilt – wobei in diesem Zusammenhang anzumerken ist, dass die Steuerklassen nur auf der ersten Lohnsteuerkarte festgehalten ist. Sollte ein Arbeitnehmer über mehrere Karten verfügen, so ist auf den weiteren Karten stets die höchste Steuerklasse eingetragen, was für den Arbeitnehmer bedeutet, dass er zunächst eine höhere Steuerlast zu entrichten hat.

Die höhere Steuerlast, die bei der Nutzung weiterer Lohnsteuerkarten anfällt, schädigt den Arbeitnehmer jedoch nicht finanziell. Er ist nämlich im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs dazu berechtigt, sich die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstatten zu lassen. Wichtig ist nur, dass er dazu eine Steuererklärung anfertigt.

Um eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber einreichen zu können, muss man über diese erst einmal verfügen. In der Praxis wird dies so gehandhabt, dass man die Karte direkt auf dem zuständigen Rathaus beziehungsweise auf der Gemeindeverwaltung beantragen kann. Mittlerweile verfügen die meisten Gemeinden über so genannte Bürgerbüros, wo die Abwicklung sehr schnell erfolgen kann, ohne dass man ein bestimmtes Amt aufsuchen muss – wobei man natürlich auch ganz komfortabel zum Telefonhöherer greifen kann, da keine Kosten anfallen.

Eine Lohnsteuerkarte muss immer explizit beantragt werden. Erst anschließend wird sie erstellt. Weil die Erstellung nicht sofort erfolgt, wird die Karte dem Antragsteller auf dem Postweg zugesandt. Im Folgejahr wird ihm die Karte automatisch zugesandt, wobei dies je nach Gemeinde nur für die erste Karte gilt: Weitere Lohnsteuerkarten für Zusatzjobs müssen meist erneut bei der Behörde beantragt werden.