Geschäftsführer
Der Geschäftsführer leitet ein Unternehmen
Der Chef einer Firma ist ihr Geschäftsführer. Er trifft die wichtigen Entscheidungen, kann Mitarbeiter einstellen und entlassen. Und oftmals haftet er auch.
Jedes Unternehmen braucht einen Geschäftsführer, der die Geschicke der Firma leitet und sie auch nach außen hin repräsentiert. Bei vielen mittelständischen Unternehmen, die in der Rechtsform einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG geführt werden, ist der Eigentümer oder Mehrheitseigner zugleich auch der Geschäftsführer.
Die Aufgaben des Mannes oder der Frau an der Spitze sind vielfältig. Im Innenverhältnis entwickelt der Geschäftsführer gemeinsam mit seinen Mitarbeitern die strategische Ausrichtung, trifft wichtige Entscheidungen sowohl in Sachfragen als auch in Fragen des Personals. So gilt als klassisches Kriterium für die Handlungsfreiheit eines Geschäftsführers dessen Recht, Mitarbeiter einzustellen und Angestellte zu entlassen. Im Außenverhältnis ist der Geschäftsführer der Repräsentant des Unternehmens. Das gilt bei wichtigen Terminen mit Geschäftspartnern ebenso wie beispielsweise bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass in seinem Unternehmen alles mit rechten Dingen zugeht, dass Termine für Steuerzahlungen eingehalten werden, die Sozialabgaben und Gehälter rechtzeitig gezahlt werden und vieles mehr. Außerdem muss er stets die finanzielle Situation der Firma, und hier vor allem die Liquidität, im Auge behalten. Aufgabe des Geschäftsführers ist es, mit Hilfe seiner Buchhaltung mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und im Zweifelsfall gegenzusteuern. Erkennt der Chef, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, muss er unverzüglich Insolvenz anmelden. Tut er das nicht, macht er sich strafbar – und haftet dann unter Umständen mit seinem Privatvermögen.
Diese Haftung ist im Normalfall ausgeschlossen. Gerade bei Firmen, die als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführt werden, ist die Haftung auf das Firmenkapital beschränkt. Das GmbH-Gesetz und die sonstigen Bestimmungen sehen jedoch eine so genannte Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer vor, wenn diesem grobe Versäumnisse und Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können.
Geschäftsführer gibt es natürlich nicht nur bei GmbHs, sondern auch bei anderen Rechtsformen. So sind bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in der Regel alle Gesellschafter – es müssen mindestens zwei sein – zur Geschäftsführung berechtigt. Bei einer KG (Kommanditgesellschaft) wird unterschieden zwischen dem Komplementär (Vollhafter), der zugleich Geschäftsführer ist, und dem oder den Kommanditisten (Teilhafter, die nur mit ihrer Einlage haften). Diese sind von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen.