Defekt

wie man als Verbraucher einen Defekt reklamiert

Leider kann eine Ware schon kurz nach dem Kauf einen Defekt aufweisen. In solchen Fällen sollte man einen direkten Umtausch der Ware anstreben.

 

Leider entpuppt sich längst nicht jeder Kauf als gelungene Anschaffung. Ab und an kann es passieren, dass man eine Ware erwirbt, die bereits bei Kauf defekt ist, oder schon nach kurzer Zeit Schaden nimmt und nicht mehr einwandfrei funktioniert. Für einen Käufer ist dies immer sehr ärgerlich: Letzten Endes bedeutet dies eine Menge zusätzlicher Arbeit, die in Kauf genommen werden muss.

Dennoch ist es nicht unmöglich, entsprechende Situationen zu verhindern. Im Normalfall ist es ja nicht so, dass die Geschäfte und Händler defekte Ware verkaufen – letzten Endes gehören diese Probleme einfach mit dazu. Im Endeffekt stellt sich nur die Frage, wie man mit der Situation umgeht. In diesem Zusammenhang ist hingegen zu erwähnen, dass die Verbraucher oftmals um ihr Recht gebracht werden. Leider machen es sich nämlich viele Händler und Verkäufer sehr einfach, indem sie ihren Kunden eines aufbürden. So kommt es zum Beispiel häufiger vor, dass die Kunden ihre defekten Waren direkt an den Hersteller senden sollen, anstatt sie einfach beim Verkäufer abzugeben. Ebenso wird auf die Herausgabe von Leih- beziehungsweise Ersatzartikeln ebenfalls gern verzichtet, so dass die Verbraucher letzten Endes das Nachsehen haben und zum Beispiel auf den Einsatz ihrer Produkte verzichten müssen, obwohl die rechtliche Situation ganz anders ist.

An dieser Stelle ist es natürlich nicht möglich, eine Rechtsberatung abzuliefern. Verallgemeinert lässt sich jedoch sagen, dass die Rechte des privaten Verbrauchers in Deutschland sehr gut geschützt sind beziehungsweise der private Verbraucher über viele Rechte verfügt. Daher sollte man sich nicht gleich unterkriegen lassen. Unter anderem sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass der Verkäufer stets der Ansprechpartner des Kunden ist. Der private Käufer kann seine defekten Waren dort reklamieren, wo er sie auch gekauft hat.

In der Praxis kann es natürlich häufiger zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer kommen, wenn es um einen Defekt geht. Hier ist es dann meistens so, dass sich der Käufer unterkriegen lässt und verärgert nach Hause geht. Allerdings muss dies nicht sein. Natürlich kann man sein Recht geltend machen und zum Beispiel einen Anwalt aufsuchen. Zwar ist solch ein Schritt mit einem erheblichen Aufwand verbunden, so dass er meistens nicht in Frage kommt, doch wenn es um größere Dinge geht, stellt er unter Umständen eine vernünftige Lösung dar.