Arbeitsrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz – eine Versicherung, die dazugehört
Arbeitsrechtsschutz, mit dieser Ergänzung zur Privat-Rechtsschutzversicherung ist der Arbeitnehmer für den nicht gewünschten Fall der Fälle gut abgesichert.
Jedermann weiß, dass Arbeitsplätze heutzutage lange nicht mehr so sicher sind wie noch vor Jahren oder inzwischen sogar Jahrzehnten. Und auch jeder weiß, wie undurchsichtig die meisten deutschen Gesetze für denjenigen sind, der nicht ein Jurastudium absolviert hat. Da ist es für die meisten schon unmöglich, einen Arbeitsvertrag zu verstehen oder gar erst die Folgen, die sich hier aus dem einem oder anderem Paragraphen ergeben können, richtig einzuschätzen. Viele Menschen scheuen auch einfach die Kosten für de Arbeitsrechtsschutz, der nur als Ergänzung zum Privatrechtsschutz angeboten wird.
Das Arbeitsrecht ist im Prinzip die Grundlage für den Inhalt eines Arbeitsvertrages. Wie und in welchem Umfang und in welcher Interpretation diese Rechtsgrundlage jedoch Eingang findet, das ist individuell sehr verschieden und selbst ein Rechtskundiger hat, sind die oder ist der Vertrag nicht von ihm selbst ausgearbeitet, oftmals Verständnisprobleme. Ist so ein Vertrag noch nicht unterzeichnet, lässt sich relativ leicht Abhilfe schaffen. Im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation ist Otto Normalverbraucher allerdings meistens froh, überhaupt eine Anstellung zu finden, so dass ein Vertrag meist ohne Überprüfung unterzeichnet wird. Und solange der Vertrag nicht beendet wird, erscheint natürlich auch eine Versicherung zum Arbeitsrechtsschutz nicht notwendig.
Ein größeres Problem bilden im Arbeitsrecht sicherlich Kündigungen und Zeugnisse. Kündigungen und Arbeitszeugnisse haben einen wesentlichen Einfluss auf die weitere, nicht nur berufliche Zukunft, eines Arbeitnehmers. Im Fall einer ausgesprochenen Kündigung und der Aushändigung eines, nicht zufrieden stellenden oder sogar unwahren Arbeitszeugnisses, ist daher in den meisten Fällen zumindest eine Rechtsberatung notwendig. Insbesondere wenn weitere Schritte, wie z.B. die Anfechtung einer Kündigung oder der Einspruch oder Widerspruch zu einem Arbeitszeugnis notwendig werden, sind nicht zu unterschätzende Kosten vorprogrammiert – nicht zu vergessen, die immensen Kosten, die im Fall eines notwendigen Gerichtsverfahrens auf den Arbeitnehmer zukommen, wenn dieser im Bereich Arbeitsrechtschutz nicht versichert ist.
Betrachtet man die heutige Arbeitsmarktsituation und berücksichtigt die wirtschaftliche Situation eines Arbeitnehmers ist eine Ergänzung der Privat-Rechtschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrechtschutz nur zu empfehlen, auch wenn auf den ersten Blick nur Kosten entstehen und der Nutzen oft erst viel später erkannt wird.