Unterhaltsberechnung

Mit einer Unterhaltsberechnung wissen Sie bescheid

Geht eine Ehe auseinander, so muss zwangsläufig eine Unterhaltsberechnung durchgeführt werden, die über das weitere Leben des einen Partners entscheidet.

 

Obwohl man sich vor einem Pfarrer oder Standesbeamten geschworen hat, dass man sich für den Rest seines Lebens lieben und ehren werde, geht eine Ehe auch manchmal in die Brüche. Dieser Umstand kann viele Gründe haben und schon nach kurzer Zeit oder erst nach mehreren Jahrzehnten eintreten. Doch eines ist immer gleich. Wenn die Scheidung vollzogen wird, muss eine Unterhaltsberechnung durchgeführt werden, die dem Partner, der weniger oder überhaupt kein Geld verdient einen angemessenen Lebensunterhalt zusichert. Obwohl es mittlerweile mehr als üblich ist, bei einer Eheschließung einen so genannten Ehevertrag zu schließen, in dem genau festgelegt ist, wie die Güter und das Geld im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden, gibt es nach wie vor etliche Ehepartner, die sich nach der Trennung von einem Anwalt den verpflichtenden Unterhalt berechnen lassen müssen.

Entweder es wurde kein Vertrag geschlossen, da zum Zeitpunkt der Eheschließung kaum Vermögen vorhanden war, oder weil die Eheleute sich nicht mit dem Gedanken anfreunden konnten, dass sie bereits zu Anfang ihrer Ehe über eine mögliche Scheidung sprechen müssen. Natürlich geht man zum Zeitpunkt der Heirat davon aus, dass man tatsächlich für den Rest des Lebens zusammen bleiben wird. Doch leider kommt es oft ganz anders. Eine Unterhaltsberechnung berücksichtigt immer beide Seiten und deren finanzielle Mittel.

Auf diese Weise ist immer dafür gesorgt, dass der Ehepartner, der mehr Geld zur Verfügung hat auch nach der Scheidung noch für das Wohl des anderen in Form von Zahlungen sorgen muss. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so werden diese in der Unterhalsberechnung natürlich ebenfalls berücksichtigt. Sind die Eheleute mehr oder weniger im Guten auseinander gegangen, so sind solche Berechnungen des Unterhalts meist kein Problem, da beide Seiten sich einigen können. Gibt es allerdings Streit, so kann es gut passieren, dass der eine immer mehr will während der andere aber nicht bereit ist, diese Forderungen zu erfüllen.

In solch einem Fall ist es äußerst wichtig, dass die beteiligten Anwälte die Unterhaltsberechnungen korrekt durchführen, damit der Streit nicht noch unnötig in die Länge gezogen wird. Sind die Unterhaltsberechnungen schließlich beendet und beide Parteien mit der Lösung einverstanden, so kann die Scheidung endgültig vollzogen werden. Im Sinne der Kinder versuchen die Ex-Eheleute sich im Nachhinein so gesittet wie möglich zu benehmen, damit die Sprösslinge nicht mehr unter der Scheidung leiden müssen, als sie es ohnehin tun. Nur auf diese Weise kann man wieder normal weiterleben und dieses Kapitel seines Lebens abhaken.