Steuerfreibetrag
Steuerfreibetrag damit Sie keine Steuern bezahlen
Wer mit seinem Einkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt, bezahlt keine Einkommensteuer oder kann sich die gezahlte Steuer zurückerstatten lassen.
Die meisten Leute sind sich der Tatsache, dass in Deutschland eine Steuerpflicht herrscht, nur zu gut bewusst – immerhin bekommen sie dies Monat für Monat auf ihren Lohn- oder Gehaltsabrechnungen zu sehen. Je höher das Einkommen ist, desto höher fällt auch die Einkommenssteuer aus, die darauf zu entrichten ist.
Allerdings ist nicht jeder Bürger, der ein Einkommen erzielt, dazu verpflichtet, Einkommensteuer zu bezahlen. Bis zu einer bestimmen Grenzen, dem so genannten Steuerfreibetrag müssen keine Steuern beziehungsweise zumindest keine Einkommenssteuern entrichtet werden. Mit diesem Prinzip zielt die Regierung darauf ab, Menschen mit niedrigem Einkommen zu schützen beziehungsweise sie finanziell zu entlasten.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Steuerfreibetrag nicht sonderlich hoch angesetzt ist. Wer innerhalb eines gesamten Jahres nicht mehr Geld als bis zu dieser Grenze verdient und von diesem Einkommen leben muss, der würde sich voraussichtlich auch nicht in der Lage befinden, Steuern entrichten zu können.
Auf welche Höhe sich der Steuerfreibetrag beläuft, kann an dieser Stelle nicht genau angegeben werden. Das Problem besteht darin, dass der Grenzwert immer wieder angepasst wird. Schon fast im jährlichen Rhythmus nimmt die Regierung entsprechende Änderungen vor, wobei der der Steuerfreibetrag teilweise erhöht, teilweise aber auch gesenkt wird. Bereits seit Jahren verhält es sich so.
Wer in Erfahrung bringen möchte, auf welche Höhe sich der Steuerfreibetrag beläuft, der wendet sich am besten an das zuständige Finanzamt. Dort kann jeder Bürger entsprechende Anfrage stellen und somit herausfinden, wie es derzeitig um den Steuerbetrag steht. Alternativ kann man sich natürlich auch an Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe wenden, allerdings kann es dann passieren, dass man Geld für den Erhalt der Auskunft entrichten muss.
Im Zusammenhang mit der Ermittlung des eigenen Einkommens ist zu erwähnen, dass man nicht das Bruttoeinkommen als Bemessungsgrundlage beziehungsweise als Vergleichsbasis heranziehen kann. Stattdessen bildet das zu versteuernde Einkommen die Grundlage für den Vergleich. Sollte man noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel aus Kapitalanlagen erzielen, sind diese dem Einkommen hinzuzurechnen. Allerdings ist man dazu berechtigt, die geltenden Freibeträge von der Summe abzuziehen.