Scheidungskosten
Die Scheidungskosten aufgeschlüsselt Überblick
Bei einer Scheidung darf man niemals die Scheidungskosten außer Acht lassen. Hier ist es wichtig, dass man sich im Vorfeld gut über die Kosten informiert.
Sehr viele Menschen, die sich trennen möchten, stellen mit Verblüffung fest, dass man sich eine Scheidung erst einmal leisten können muss. Es ist nämlich so, dass die Auflösung einer Ehe mit immensen Kosten verbunden ist. Ganz egal ob man sich friedlich oder im Streit trennt: Die Scheidungskosten dürfen nicht außer Acht gelassen werden, da sie teilweise ganz schön zu Buche schlagen können. Daher ist es immer gut, wenn man sich im Vorfeld schon einmal informiert und somit in Erfahrung bringt, welche Kosten auf einen zukommen werden.
Die Scheidungskosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Zu einem der größten Kostenfaktoren zählt immer noch der Anwalt beziehungsweise die Anwaltskosten. Diese kann man nicht umgehen, da die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung schlichtweg erforderlich ist. Auf welche Höhe sich diese Kosten belaufen, hängt in erster Linie davon ab, wie viele Aufgabe der Anwalt übernehmen muss. Sollte es so sein, dass sich die Ehepartner nicht sonderlich gut verstehen und deshalb ein aufwendiger Gerichtsprozess geführt werden muss, so können sich die Anwaltskosten relativ schnell auf einen vergleichsweise hohen Betrag belaufen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es um Streitigkeiten um das Sorgerecht, um Unterhaltszahlungen sowie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens geht.
Am niedrigen Fallen die Anwaltskosten dann aus, wenn man sich friedlich einigen kann. In diesem Fall gilt es lediglich zwei Anwälte zu finden, die mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind beziehungsweise ihre Mandanten wirklich unterstützen und ihnen dabei helfen, die Scheidung möglichst schnell abzuwickeln. Dann halten sich die Kosten im Rahmen.
Neben den Anwaltskosten existieren natürlich noch weitere Scheidungskosten. Hierzu zählen vor allem die Gerichtskosten sowie weitere Kosten für die zahlreichen Behördengänge, die im Rahmen von Einleitung und Durchführung der Scheidung benötigt werden. Auch hier verhält es sich wieder so, dass die Höhe der anfallenden Kosten ganz davon abhängt, wie leicht es den beiden Parteien fällt, sich zu einigen. Verallgemeinert lässt sich Folgendes sagen: Je mehr Verständnis und Übereinkunft zwischen den beiden Parteien bestehen, desto günstiger lässt sich die Scheidung durchführen. Im umgekehrten Fall kann sich die Scheidung natürlich in die Länge ziehen, so dass die Kosten für die Scheidung deutlich höher ausfallen.