Bafög Rechner
Mit dem Bafög Rechner wissen Sie, was Sie auf der Hand haben
Mit einem Bafög Rechner kann man unverbindlich herausfinden, ob man überhaupt finanzielle Unterstützung und wenn wie viel, vom Staat erhalten kann.
Spielt man mit dem Gedanken zur Finanzierung seines Studiums einen Bafögantrag zu stellen, kann man mit einem Bafög Rechner überprüfen, ob sich der ganze Aufwand der Antragstellung überhaupt lohnt oder ob der zu erwartende Betrag die ganze Arbeit nicht wert ist. Diese Rechner sind auf verschiedenen Seiten im Internet verfügbar und können anhand der gemachten Angaben ziemlich genau, wenn auch ohne Gewähr, ermitteln, wie viel Bafög dem Einzelnen zusteht. Der Besuch einer solchen Seite lohnt sich auf jeden Fall, denn abgesehen vom Bafög Rechner findet man dort auch noch jede Menge Informationen zum Thema Bafög, der richtigen Beantragung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Denn für viele hat sich das Beantragen dieser staatlichen Unterstützung schon nach dem durchlesen der Voraussetzungen, die gegeben sein müssen um überhaupt einen Anspruch zu haben oder spätestens nach dem Ausrechnen der einem zustehenden Summe, erledigt. Um herauszufinden, wie viel Bafög einem möglicherweise zusteht, sollte man die Angaben, die der Bafög Rechner benötigt, möglichst wahrheitsgetreu eingeben. Denn, wie man sich sicherlich denken kann, wird das Amt bei Überprüfung des eingereichten Antrags, Nachweise für die gemachten Angaben fordern und sie nicht unbesehen glauben.
Die ersten Fragen, nach der Ausbildungsart, dem Ausbildungsort und wo man während der Ausbildung wohnt, also zur Miete oder bei seinen Eltern, lassen keinen Spielraum bei der Beantwortung, ebenso wenig wie die Frage nach der Höhe der Miete, da ein unterschriebener Mietvertrag eingereicht werden muss. Die nächsten Fragen beziehen sich dann auf die Art der Versicherung, also ob man bereits selbst Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt oder noch bei den Eltern mitversichert ist.
Bei der Frage nach dem eigenen Einkommen sollte man alles angeben, was normalerweise auch in einer Steuererklärung auftaucht und auch bei der Frage nach dem eigenen Vermögen ist im eigenen Interesse Ehrlichkeit angesagt, denn bekanntermaßen gab es in der letzen Zeit vermehrt Fälle, in denen Studenten zur Kasse gebeten wurden, weil sie beim Bafögantrag Besitztümer nicht angegeben hatten. Dann noch die Fragen nach dem Familienstand, den Studiengebühren und der Art des beantragten Bafögs und schon hat der Rechner genug Angaben um einem eine relativ genaue Angabe über zu erwartende Zahlungen zu machen.