Rollerführerschein

Mit dem Rollerführerschein haben Sie endlich freie Fahrt

Viele junge Menschen fiebern ihrem sechzehnten Geburtstag entgegen. Dann haben sie nämlich das Mindestalter für den Rollerführerschein erreicht.

 

Der neue Roller steht schon in der Garage und Sie haben auch schon einige Fahrstunden hinter sich. Für alle, die über 16 Jahre alt sind kann mit dem Erhalt des Rollerführscheins nun die freie Fahrt beginnen. Für alle Jugendlichen unter dieser Altersgrenze gilt: Bis zum Stichtag ist erstmal Abwarten angesagt bis Ihr den fahrbaren Untersatz Betrieb nehmen dürft. Jedoch kein Grund zur Panik, denn mit einem perfekten Timing haut alles bestimmt noch rechtzeitig zum Geburtstag hin.

Das vorgeschriebene Mindestalter gilt nur für die Fahrerlaubnis. Die ganz Ungeduldigen können also schon ca. 3-6 Monate vorher mit dem Fahrunterricht anfangen. Je nach dem, wie lange man dafür vorgesehen hat. Jeder Einzelne braucht sicherlich nicht die gleiche Anzahl an Fahrtstunden. Das hängt im Wesentlichen wie bei den anderen Führerscheinen auch vom individuellen Fortschritt und Lerntempo ab.

Die praktische Prüfung macht man dann so ca. einen Monat davor. In der Regel kann bei guter Rollerführung der Schein dann am Geburtstag ausgehändigt werden. Vorher darf natürlich nicht gefahren werden, egal mit welchem motorisierten Fahrzeug. Außerdem ist trotz dieser Grenze eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Hält man ihn dann erstmal in den Händen, den heiß ersehnten Roller-Führerschein, kann es sofort zum Flitzen auf die Straße gehen. Vorausgesetzt, Sie halten sich an die Bestimmungen. Mit der neu erworbenen Fahrerlaubnis dürfen Sie alle zweirädrigen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor fahren, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Km pro Stunde und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreiten. Und das ist doch schon mal was, oder?

Übrigens: Für den Rollerführerschein ist es nie zu spät. Die Ausbildung können Sie auch noch im hohen Alter anfangen. Zwar besitzen die meisten Auto- und Motorradfahrer durch ihre Fahrberechtigung sowieso schon über eine entsprechende Erlaubnis für das Führen von Kleinkrafträdern, allerdings wollen manche Roller-Neulinge sich lieber in einer Fahrschule einweisen lassen. Wer noch keinen Führschein hat ist das ein Super Einstieg. Und praktisch noch dazu, denn beim Führerschein der Klasse M gibt es keine vorgeschriebene Anzahl an Pflichtfahrstunden. Und keine Angst, falls Sie noch nie auf einem der beliebten Flitzer gesessen haben. Die Sache kommt schneller ins Rollen als Sie denken.