Kaufmann

Der Begriff Kaufmann ist ein sehr grundsätzlicher und unklarer Begriff

Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch ein Kaufmann. Trotzdem ist heutzutage sogar kaufmännischen Angestellten unklar, was der Begriff bedeutet.

 

Der Begriff Kaufmann ist ein sehr grundsätzlicher Begriff, weshalb es umso wichtiger ist, zu verstehen, was ein Kaufmann wirklich ist. Dies ist allerdings sogar vielen kaufmännischen Angestellten unklar, wobei klar wird, dass die Frage viele weitere Fragen aufwirft. Beginnen wir damit, dass der Kaufmann, neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ebenfalls das Handelsgesetzbuch beachten muss. Wer also ein Handelsgewerbe betreibt, der ist auch automatisch ein Kaufmann, denn ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Da ein Gewerbebetrieb also das Betreiben eines Gewerbes ist, wird gleich die zweite Frage aufgeworfen, was denn ein Gewerbe eigentlich ist. Die Antwort dazu lautet, dass ein Gewerbe eine wirtschaftliche Bestätigung, die bestimmte Eigenschaften erfüllen muss. Sie muss zum Beispiel dauerhaft auf Gewinnerzielung gerichtet sein, außerdem gibt es noch einige Negativabgrenzungen. Dies wirft allerdings wieder die Frage auf, wann ein Unternehmen keinen nach Art oder Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb darstellt. Denn unter diesen Umständen liegt ja, laut dem Handelsgesetzbuch, kein Handelsgewerbe vor. Wo ist also die Grenze zwischen einem Kleingewerbe und einem Handelsgewerbe? Die Antwort kennt aber leider keiner so genau, denn wo die Grenze ist, das sagt das Gesetz nicht.

Somit handelt es sich also um einen unbestimmten Rechtsbegriff, das bedeutet, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, wie dieser Rechtsbegriff zu interpretieren ist. Dabei können auch bestimmte Umsatzgrößen eine Rolle spielen, zusätzlich aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, oder ob man mit Krediten arbeitet. Entscheidend dabei ist sich das Gesamtbild, welches dabei entsteht. Das lässt das Ergebnis zu, dass wer sich wirtschaftlich betätigt und ein entsprechendes Gewerbe betreibt, dabei aber die bestimmte nicht genau definierte Grenze überschreitet, betreibt ein sogenanntes Handelsgewerbe. Wer wiederum ein Handelsgewerbe betreibt, ist damit auch automatisch ein Kaufmann, genauer gesagt ein Istkaufmann, unabhängig davon, ob derjenige im Handelsregister eingetragen ist. Dies ist also der quasi automatische Weg zum Kaufmann, wobei es natürlich auch noch andere Wege gibt.