Immobilien Schweiz
Investieren Sie in Immobilien in der Schweiz
Wer sich mit den Gedanken befasst, Immobilien in der Schweiz zu erwerben, der muss ein Paar Anforderungen der schweizerischen Behörden beachten.
Generell ist die Abwicklung des Erwerbs von Immobilien in der Schweiz nicht viel anders als es in Deutschland gehandhabt wird. Auch in der Schweiz benötigt man einen Immobilienkaufvertrag, der öffentlich Beurkundet werden muss. Das vollständige Eigentum an der Immobilie geht erst mit einem Eintrag in das schweizerische Grundbuch auf den Käufer über. Entscheidend für die Höhe der Summe, die für die Grunderwerbssteuer, in der Schweiz Handänderungssteuer genannt, anfallen wird, ist die Kantonregelung der jeweiligen Region, in der sich die Immobilie befindet. Grundsätzlich kann man mit 3,3 Prozent des Immobilienkaufpreises rechnen.
Manchmal trägt auch der Verkäufer laut Kantonregelung diese Kosten. Die verwirrenden Regelungen beim Erwerb einer Immobilie in der Schweiz ziehen sich wie ein roter Faden durch gesamte Abwicklung. Daher ist es ratsam, sich ein gutes Immobilienbüro zu suchen, die während des gesamten Abwicklungsprozess dem Käufer hilfreich zur Seite stehen können. Nichtbeachtungen von bestimmten schweizerischen Formregelungen beim Erwerb einer Immobilie in der Schweiz kann die Nichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge haben.
In der Schweiz unterliegt fast alles einem Formenzwang, so auch ein Vorvertrag, Reservation der Immobilie, und vieles mehr. Die Form des Kaufvertrages ist ebenso vorgeschrieben, dabei sind aber die Inhalte und insbesondere der Kaufpreis frei von den gegenseitigen Parteien wählbar. Zum Kauf einer Immobilie der Schweiz benötigt ein Interessent außerdem eine Erwerbsbewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Das gilt nur, wenn die zu kaufende Immobilie nicht als fester Wohnsitz genutzt wird, sondern als Mietobjekt für Feriendomizile oder als Urlaubsapartment.
Dennoch sollte man sich immer vor Kauf einer Immobilie in der Schweiz bei dem zuständigen Amt über die exakten Erwerbsmöglichkeiten informieren. Gerade dann, wenn der Erwerb Ihrer Immobilien in der Schweiz nur dazu gedacht ist, weiterverkauft zu werden. In manchen Kantonen unterliegen gekaufte Immobilien zunächst einer Sperrfrist, bevor sie weiterverkauft werden können. Bei einem Immobilienerwerb in der Schweiz sollten 40 bis 50 Prozent der Kaufsumme in Eigenkapital aufgebracht werden können. Ein entsprechender Eigenkapitzalersatz kann auch eine Immobilie in Deutschland sein. Die besten Immobilien der Schweiz findet man über einen Makler mit Immobilienbüro oder über die überregionalen Zeitungen.