Hundehalterhaftpflicht
Ohne Versicherung kann die Hundehalterhaftpflicht teuer werden
Die Hundehalterhaftpflicht trifft jeden Hundebesitzer. Richtet das Tier einen Schaden an, muss der Besitzer zahlen - es sei denn, er ist richtig versichert.
Wer einen Hund besitzt, sollte daran denken, eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Fügt der Hund einem anderen Hund, einem Menschen oder einer Sache Schaden zu, kann das für den Hundehalter ohne Versicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Hund sich von der Leine losreißt und vor ein Auto läuft. Der Autofahrer muss scharf bremsen, möglicherweise fährt der Hintermann auf. Oder der Pkw-Fahrer will einem Hund, der auf die Fahrbahn läuft, ausweichen und lenkt das Auto gegen eine Mauer oder einen Zaun.
Wenn ein Hundehalter auch der Meinung ist, seinen Hund gut im Griff zu haben, kann es doch immer passieren, dass das Tier anders reagiert als gewünscht. Es kann auch geschehen, dass die Leine reißt und der Hund entwischt und Unheil anrichtet. Auch wenn für Hunde ab einer bestimmen Schulterhöhe Leinenpflicht besteht, kann es vorkommen, dass sich zwei angeleinte Hunde bekämpfen. Fügt der eine Hund dem anderen einen Biss zu und der verletzte Hunde muss vom Tierarzt behandelt werden, wird die Rechnung prompt nach Behandlung des Tieres ausgestellt. In diesem Fall tritt die Versicherung für die Hundehalterhaftpflicht ein und begleicht die Rechnung.
Man teilt den entstandenen Schaden der Haftpflichtversicherung mit. Diese lässt dem Versicherungsnehmer einen entsprechenden Fragebogen zukommen und erfragt auf diese Weise, wie und wodurch der Schaden entstanden ist. Man sollte wahrheitsgemäß antworten und den Schadenshergang schildern. Hat man pünktlich die Prämien an die Versicherung geleistet, wird der entstandene Schaden reguliert.
Auch Hunde, die dem Gesetz nach einen Maulkorb tragen müssen, können kleineren Kindern Verletzungen durch Kratzen oder Anspringen zufügen. Auch wenn Kinder trotz Warnung des Hundehalters dem Tier zu nahe kommen, reagiert ein Hund hin und wieder aggressiv. Derartige Schadensfälle können durch die Hundehalterhaftpflicht übernommen werden. Ein Hundehalter, der eine entsprechende Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat, braucht die entstandene Schadenssumme nicht vorzustrecken.
Eine Versicherung für die Hundehalterhaftpflicht ist von großem Nutzen für jeden, der einen Vierbeiner besitzt. Über die Prämienhöhe kann man sich direkt bei den verschiedenen Versicherungskonzernen informieren oder im Internet entsprechende Preisvergleiche anstellen.