Haushaltsplan
Ein Haushaltsplan schafft eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben
Wer einen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben bekommen möchte, der sollte einen ausführlichen Haushaltsplan erstellen, um Klarheit zu bekommen.
Bei einem Haushaltsplan, den man manchmal auch als Einnahmen und Ausgaben Rechnung bezeichnet, handelt es sich nicht ausschließlich um die Basis einer Schuldenregulierung. Sofern man einmal haargenau aufgelistet hat, was man so in einem Monat, und somit natürlich auch über das ganze Jahr, für Miete, Lebensmittel, Freizeit und Auto ausgegeben hat, bekommt man allmählich einen Eindruck davon, wo eigentlich das ganze Geld bleibt, das man Monat für Monat unter Umständen schwer verdienen muss. Darum hilft dieser Überblick dabei, besser mit dem vorhandenen Geld auszukommen und somit auch den Spielraum für eventuelle Kreditraten realistischer einzuschätzen. Der Haushaltsplan verschafft einem also einen Überblick über die kompletten Einnahmen und Ausgaben.
Für einen klaren Überblick über die Einnahmen aller Familienmitglieder, wozu zum Beispiel die Gehälter, Kindergeld und Renten gehören, sowie die monatlichen festen und veränderlichen Ausgaben sollte man eine Tabelle erstellen. Zu den veränderlichen Ausgaben zählen Dinge wie Lebensmittel, Kleidung und Freizeit, zu den unveränderlichen Ausgaben zählen Versicherungsbeiträge und die Miete. Diese Tabelle kann man sich auch praktischer Weise im Internet herunterladen und ausdrucken. Sobald man den Begriff Haushaltsplan in die Suchmaschine eingibt, wird man einige Suchergebnisse bekommen, die diese Möglichkeiten bieten. Es gibt auch Tabellenkalkulationsprogramme mit denen man diese Daten bearbeiten und sich schnell ausrechnen lassen kann, ob in dem vorhandenen Budget noch Luft ist. Diesen Haushaltsplan kann man dann auch, sofern dies nötig ist, mit zu einem Schuldnerberatertermin nehmen.
In der Finanzwissenschaft versteht man unter einem Haushaltsplan ebenfalls die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, beziehungsweise von Aufwendungen und Erträgen, von öffentlich rechtlichen Körperschaften. Dazu gehören Kommunen, das Land oder der Bund. Mit der Aufstellung eines Haushaltsplans steuern Parlamente, Gemeinderäte und Kreistage der Gebietskörperschaften sowie die Sondervermögen ihrer Körperschaft. Von einem Gemeindehaushalt, Kreishaushalt, Landeshaushalt, Bundeshaushalt oder auch Staatshaushalt spricht man von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Des Weiteren laufen Experimente in den Gemeinden, um den Haushalt in Abstimmung mit den Bürgern zu erstellen, also den sogenannten Bürgerhaushalt.