Gewerberäume
Gewerberäume sind das Herzstück kombinierter Wohnkomplexe
Die Planung von Neubauten beschäftigt Architekten auch in Bezug auf deren Wirtschaftlichkeit. Gewerberäume erbringen dabei beständig den erhofften Gewinn.
Nicht erst in heutiger Zeit war die Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten eine Frage, welche die baulichen Planer von Städten und Dörfern in ihre Überlegungen einflechten ließen. Die moderate Kombination von Wohn- und Gewerberäumen dient nicht nur der Formung des sozialen Umfelds, sondern insbesondere auch der möglichen Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen in unmittelbarer Nähe ihres Wohngebietes. Kreatives Geistesgut von fähigen Architekten und Ingenieuren bestimmt hierbei die Gestaltung unserer Lebensumgebung.
Die Einordnung von Gewerberäumen basiert oftmals auf der Grundlage staatlich beziehungsweise gesetzlich vorgegebener Richtlinien, um nicht eine Monotonielandschaft zu erzeugen, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit unter anderem Trabanten Schlafstätten hervorgebracht haben. Ein Architekt ist somit nicht nur allein Planer von Gebäuden, sondern zugleich auch begabter Vordenker zur Ausbildung einer optimalen Infrastruktur. Das dieser Grundgedanke in einigen Fällen nicht wie erhofft zum Erfolg geführt hat, beweisen in Deutschland einige wenige Gebiete, die entweder den Anteil an Gewerberäumen zu hoch oder reine Wohngebiete ohne gewerblichen Wirkungskreis entstehen ließen.
Experten und Politiker sprechen heute hierbei nun von den so genannten Explosionsherden. Private Investoren sind bei der Planung und Ausführung von Gebäuden oder Komplexen selbstredend erst einmal am zu erzielenden Gewinn interessiert, der in der Regel durch einen erdenklich hohen Anteil an gewerblich nutzbaren Flächen sichergestellt werden soll. Rentable Gewerberäume bieten überproportionale Einnahmequellen und dienen bei der Vermarktung der Flächen auch als gute Argumentationsgrundlage.
Die darauf basierend abgeschlossenen Gewerbemietverträge garantieren einen zielgerichteten Rückfluss des investierten Kapitals zur Befriedigung der Geldgeber. Wenngleich die Miethöhe im privaten Rahmen für Wohnung und Gewerberäume frei vereinbar ist, haben die Wohnraummieten letztendlich ein breites Angriffsfeld bei hoch dotierten Mietentgelten hervorgebracht, vor dem sich Eigentümer und Investoren gern schützen möchten. Dass daher Mieterschutzvereinigungen und Rechtsanwälte ein überaus dankbares Betätigungsfeld vorfinden, muss nicht sonderlich erwähnt werden. Ein Gewerbemietvertrag für Gewerberäume sollte daher immer für beide Parteien ein befriedigendes Vertragsdokument darstellen.