Fahrtkostenerstattung

Fahrtkostenerstattung – wie viel hilft Vater Staat beim Weg zum Arbeit

Wieder einmal wurde die steuerliche Fahrtkostenerstattung erneut umgestellt, allerdings nicht unbedingt im Sinne der davon betroffenen Arbeitnehmer.

 

Oftmals müssen Arbeitssuchende lange Wege auf sich nehmen, um sich bei einem potentiellen Arbeitgeber vorzustellen und mit viel Glück eingestellt werden. Nicht allzu oft werden die dafür anfallenden Fahrtkosten erstattet und auch später werden die täglich anfallenden Fahrtkosten selten erstattet. Damit der Arbeitnehmer nicht alleine auf seinen Kosten sitzen bleibt, kann er die Fahrtkosten in seiner Steuererklärung zum Jahresende als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Fahrt zum Vorstellungsgespräch gilt natürlich als Bewerbungskosten.

Bis vor einiger Zeit galt noch die Kilometerpauschale, heute kann eine Entfernungspauschale geltend gemacht werden, und zwar unabhängig von den benutzten Verkehrsmitteln. Anerkannt werden neben Auto und Motorrad auch Eisen- und Straßenbahn, Bus, Fahrrad und auch die eigenen Füße. Ausnahmen gelten nur Flugzeuge und Taxis. Berücksichtigt wird nur die kürzeste Straßenverbindung gemessen in vollen Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnung, angefangene Kilometer werden abgerundet. Davon abgewichen werden kann nur bei einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Lösung. Auf evtl. Umwege der öffentlichen Verkehrsmittel wird keine Rücksicht genommen.

Da der Arbeitnehmer pro Arbeitstag die Entfernungspauschale nur einmal ansetzen darf, bleibt er auf den restlichen Kosten – soweit der Arbeitgeber nichts zuzahlt – sitzen. Er kann in Gedanken dieses Geld von seinem Nettogehalt abziehen, um so überschlagen zu können, ob sich der ganze Aufwand überhaupt rechnet und ob es Alternativen gibt. Derzeit werden seit dem Jahr 2004 für jeden Entfernungskilometer 0,30 Euro an Fahrtkosten erstattet, allerdings sind weitere Änderungen in Planung. Außerdem gilt momentan die Höchstgrenze von 4500 Euro pro Kalenderjahr, es sei denn, der Arbeitnehmer nutzt sein eigenes Auto und kann höhere Kosten nachweisen.

Etwas anders sieht es mit der Fahrtkostenerstattung bei Dienstfahrten aus. Arbeitgeber können bei der Abrechnung von Dienstfahrten auf der Vorlage von einzelnen Fahrscheinen bestehen, bevor sie die Fahrtkosten komplett erstatten.

Aber nicht nur Arbeitnehmer auf Dienstfahrten haben Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, es gibt auch noch diverse andere Gruppen, die einen solchen Anspruch haben. Die Erstattung von Fahrtkosten für Schüler wird z.B. in den Schulgesetzen der einzelnen Länder geregelt. Auch Wehrpflichtige haben für den Weg zur Musterung unter bestimmten Umständen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Hier kommt es auf die zurückzulegende Entfernung an. Dabei können wiederum nur Kosten auf niedrigster Basis entsprechend den öffentlichen Verkehrsmitteln geltend gemacht werden.