Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente als Rettungsanker

Eine Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt, sofern der Antragsteller entsprechende Ansprüche erworben hat.

 

Die Erwerbsminderungsrente, offiziell auch als Rente wegen Erwerbsminderung bezeichnet, ist eine Leistung, die von der Deutschen Rentenversicherung an entsprechend berechtigte Personen ausgezahlt wird. Es gibt dabei verschiedene Arten der Erwerbsminderungsrente, die sich in ihrer Ausgestaltung unterscheiden und jeweils für unterschiedliche Formen der Erwerbsminderung gedacht sind. Generell ist die Erwerbsminderungsrente für Menschen da, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands überhaupt nicht oder nur noch mit Einschränkungen in der Lage sind einer Arbeit nachzugehen. Diesen soll damit die finanzielle Existenz gesichert und ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden.

Wer nun aber denkt, jeder habe bedingungslos das Recht auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente, der täuscht sich sehr. Es müssen ganz bestimmte, immer enger umgrenzte Bedingungen erfüllt sein, um von dieser Geldleistung profitieren zu können. Diese Voraussetzungen erfüllt jedoch längst nicht jeder. Je nachdem, um welche Art der Erwerbsminderungsrente es geht, sehen die Voraussetzungen noch mal anders aus.

Bei der Erwerbsminderungsrente im Falle der Berufsunfähigkeit sind die Regelungen besonders streng. Diese Art der Rente bekommt nur, wer vor dem 02. Januar 1961 geboren wurde und logischerweise nachweislich berufsunfähig ist. Ferner ist es erforderlich, dass innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Berufsunfähigkeit mindestens über drei Jahre hinweg entsprechende Beiträge gezahlt wurden. Ferner ist die allgemeine Wartezeit zu erfüllen, welche fünf Jahre beträgt. Es empfiehlt sich daher dringend, gerade für alle jüngeren Personen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn bei der Erwerbsminderungsrente geht man in diesem Falle leider leer aus.

Doch es gibt auch noch andere Formen der Erwerbsminderungsrente. Einen speziellen Sonderfall stellt die Rente für Bergleute dar. Hier gibt es einige Sonderregelungen, die die besonders starken körperlichen Belastungen während eines Arbeitslebens unter Tage berücksichtigen. Außerdem gibt es noch die so genannte teilweise Erwerbsminderung sowie die volle Erwerbsminderung. Wie der Name schon andeutet, ist die Erwerbsminderungsrente im Falle der teilweisen Erwerbsminderung dazu da, Lohneinbußen zu ersetzen, wenn jemand nur noch in der Lage ist Teilzeit arbeiten.