Bebauungsplan
welche Rolle der Bebauungsplan beim Bauvorhaben spielt
Beim Entwurf eines Hauses spielt der Bebauungsplan der Gemeinde eine wichtige Rolle - denn von ihm hängt ab wie die Immobilie gestaltet werden darf.
Wer ein eigenes Bauvorhaben starten möchte, der wird meistens sehr schnell feststellen, dass sich viele architektonische Ideen und Wünsche in der Praxis gar nicht so realisieren lassen, wie man es sich zunächst vorgestellt hat. Das hat meistens weniger damit zu tun, dass eine technische Umsetzung nicht möglich ist, sondern damit, damit dass der Bebauungsplan der Gemeinde diese Wünsche nicht zulässt. Tag für Tag sind zahlreiche Architekten damit beschäftigt, dies ihren Klienten zu vermitteln – denn es ist so, dass die Stadtplanungsämter und Bauämter für jedes Baugebiet entsprechende Bebauungspläne erstellen, in denen mehr oder weniger genau festgehalten wird, welche Art von Bebauung erfolgen darf und welche nicht.
Der Hintergrund dieser Begebenheit ist ganz einfach: wäre die Bebauung nicht geregelt, dann würden in den Wohnsiedlungen die unterschiedlichsten Immobilien stehen, die meistens nicht miteinander harmonieren würden, was letztendlich das gesamte Bild des Wohngebietes zerstören würde. Bevor man sich also ein Grundstück kauft, sollte man erst einmal in den Bebauungsplan Einsicht nehmen, um in Erfahrung zu bringen, ob die eigenen Vorstellungen bezüglich der Gebäudearchitektur überhaupt verwirklicht werden können.
Einsicht in den Bebauungsplan kann man direkt beim Stadtplanungsamt nehmen. Allerdings ist es so, dass nur die wenigsten Leute in der Lage sind diesen Plan richtig zu lesen beziehungsweise ihn zu verstehen. Deshalb ist es ratsam, sich entsprechende Kopien anzufertigen und sich den Bebauungsplan von einem Architekten erläutern zu lassen. Dieser kann einem dann genau sagen, welche Arten von Wohnimmobilien auf dem Grundstück verwirklicht werden können.
Übrigens hört man auch immer wieder von Grundstücken die sich außerhalb des Bebauungsplanes befinden – allerdings kommt das nur noch sehr selten vor. Hierbei handelt es sich um Grundstücke, die als Bauland ausgewiesen sind, aber für die kein entsprechender Plan erstellt wurde. Hierbei handelt es sich meist um Grundstücke in sehr ländlichen Gegenden, die sich außerhalb von Ortschaften in Alleinlage befinden. In solch einem Fall hat man sehr viel mehr Spielraum was die Gestaltung der Immobilie angeht – allerdings sollte man es auch nicht übertreiben, denn letztendlich muss man immer noch einen Bauantrag stellen, der vom Bauamt genehmigt werden muss.