Altersteilzeit
Die Altersteilzeit sollte stets gut überlegt sein
Wer weiß, dass er nicht mehr bis zu seinem 68. Lebensjahr arbeiten kann oder möchte, der sollte sich mit der Möglichkeit zur Altersteilzeit beschäftigen.
Wohl jeder Arbeitnehmer fragt sich irgendwann einmal, ob er bis ins Alter von 67 Jahren noch arbeiten kann. Ganz gleich, ob man die harte Arbeit auf einer Baustelle durchstehen muss, oder in einem Büro sitzt. Es spielt außerdem immer auch die Frage eine Rolle, ob man in dem Alter noch mit den jungen Kollegen mithalten kann. Unternehmen in Deutschland müssen sich langsam darauf einstellen, dass ihre Belegschaft immer älter wird. Eine Möglichkeit, die Altersstruktur in Betrieben umzuändern, besteht in der Altersteilzeit.
Der Anteil der über 50 jährigen Erwerbsfähigen steigt bis ins Jahr 2020 auf über 30 Prozent. Und wenn die Altersteilzeit Regelung definitiv bis 2009 abgeschafft werden soll, steigt das betriebliche Durchschnittsalter unaufhaltsam. Daher machen viele Unternehmen und Arbeitnehmer noch schnell Gebrauch von dieser Regelung, was allerdings auch mit Kosten verbunden ist, die nicht alle vom Staat subventioniert werden. In den Anfängen wurde die Altersteilzeit angeboten, um Arbeitnehmern den Eintritt in den Ruhestand frühzeitig zu ermöglichen und am Arbeitsmarkt einen Anreiz zu bieten, freiwerdende Arbeitsplätze neu zu besetzen. Allerdings wird in der Praxis dieses Angebot von Unternehmen gerne immer wieder zum Stellenabbau missbraucht.
Es existieren zwei Formen der Altersteilzeit. In der ersten Variante kann ein Arbeitnehmer über die gesamte Zeit der angenommenen Altersteilzeit seinen Arbeitstag halbieren. Die zweite Variante ermöglicht eine zwei Phasen Altersteilzeit. Hier muss der Arbeitnehmer in der ersten Phase seine reguläre Arbeitszeit pro Arbeitstag absolvieren, kann aber dafür in der zweiten Phase diese Arbeitszeit auf null reduzieren.
Für die Altersteilzeit wird in der Regel ein neuer Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Die erste Voraussetzung für den Anspruch auf eine Altersteilzeit liegt im Alter des Arbeitnehmers. Um die Altersteilzeit beantragen zu können, muss das 55. Lebensjahr vollendet sein. Wer sein 60. Lebensjahr vollendet hat, der hat sogar ein Recht auf die Altersteilzeit. Außerdem muss man innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Wer die Altersteilzeit in Erwägung zieht, der sollte beachten, dass dies Renteneinbußen zur Folge hat. Diese Rentenkürzung gilt auch für eine eventuelle Betriebsrente, darf aber auf keinen Fall mehr als 10,8 Prozent betragen. Die Vereinbarung über eine Altersteilzeit läuft meistens für mindestens zwei Jahre und maximal sechs Jahre. Das Arbeitsverhältnis endet dann zu dem Zeitpunkt, der in der Altersteilzeit Regelung festgesetzt wurde, oder wenn die gesetzliche Rente tatsächlich bezogen wird.