Abstammungsgutachten

Das Abstammungsgutachten sorgt für Klarheit

Ein Abstammungsgutachten, umgangssprachlich auch Vaterschaftstest genannt, beeinflusst das Leben von mindestens drei Personen: Vater, Mutter, Kind.

 

Ein Abstammungsgutachten ist für alle Beteiligten harter Tobak. Es könnte eine ganz normale Familie sein, aber es sollte anders kommen. Vielleicht war es die große Liebe. Aber zum Kind wollte er sich nicht bekennen. Die Mutter war aber auf den Unterhalt des Vaters angewiesen, nun stritt er die Vaterschaft ab. Was sollte sie also tun? Sie beantragte ein Abstammungsgutachten. Oft geht es um Vaterschaftsanerkennung bei Unterhaltsfragen. Oder um Verwandtschaftsverhätnisse bei Erbschaftsangelegenheiten.

Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer und die Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsgutachten haben Richtlinien für die Erstellung von Abstammungsgutachten entwickelt. Darin sind Voraussetzungen festgelegt, die ein Untersuchungslabor erfüllen muss, um den hohen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden und richtlinienkonforme Gutachten zu erstellen. Es hängt sehr viel davon ab - die materielle Sicherheit eines Kindes, aber auch für später das Wissen um die Existenz des Vaters. Auch wenn der das Kind vielleicht abgelehnt hat.

Natürlich gibt es noch viele andere Gründe, ein Abstammungsgutachten erstellen zu lassen. Ein Kind ist da, aber wer ist der Vater? Gibt es mehrere Kandidaten, ist klar, dass der richtige Vater her muss, denn der muss zahlen. Vielleicht will er auch, aber es muss für sein Kind sein. Tragisch, wenn jemand viele Jahre lang die Vaterrolle gespielt hat und plötzlich Verdacht schöpft. Darf er ein Abstammungsgutachten erstellen lassen? Die Mutter muss einverstanden sein, das Kind ist zu klein, um es zu fragen. Heimlich darf man es nicht machen lassen. Was geschieht, wenn es nicht das eigene Fleisch und Blut ist? Welcher Vater kriegt es dann fertig, das Kind zu verstossen. Ist die Abstammung in so einem Fall so wichtig? Oder zählt die jahrelange Liebe und Zuwendung nicht mehr.

Ein anonymer Vaterschaftstest wird in einem Vaterschaftsanfechtungsprozess nicht anerkannt. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes wird dadurch verletzt. Der vermeintliche Vater muss konkrete Anfechtungsgründe vorlegen, zum Beispiel, dass die Mutter mehrere Partner zum Zeugungszeitpunkt hatte. Dann kann das Gericht einen Gutachter bestellen, der einen gerichtskräftigen Vaterschaftstest vorlegt. Ein Abstammungsgutachten ist sicherlich oft notwendig, wenn es im Interesse des Kindes geschieht.