Zahnarzthelferin

Was man für die Ausbildung zur Zahnarzthelferin wissen muss

Die Berufswahl heute ist nicht leicht bei Schulabgängern. Hier jetzt einige Informationen, was es über die Ausbildung zur Zahnarzthelferin zu wissen gibt.

 

Die Berufswahl heutzutage ist gar nicht mehr so einfach. Die Auswahl ist schier riesig und die Schulabgänger haben es dadurch auch nicht gerade sehr einfach. Zumal man sich erst einmal im Klaren sein muss, was man denn überhaupt möchte und in welche Richtung es gehen soll. Sicherlich kann man es sich aussuchen, doch natürlich muss es auch etwas gutes sein. Eine interessante Alternative ist unter anderem die Ausbildung zur Zahnarzthelferin. Dieser Beruf ist mit Sicherheit mit einiger Abwechslung verbunden und wird auch entsprechend Spaß machen, wenn man sich für diese Thematik interessiert.

Doch was muss man eigentlich für Voraussetzungen erfüllen, wenn man solch eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin beginnen möchte? Was gehört alles dazu, was sind die Inhalte? Das sind unter anderem die Fragen, die sich dann davor gestellt werden. Hier folgen einige allgemeine Informationen zu diesem umfangreichen Thema. Grundsätzlich kann man einmal sagen, dass der Ausbildungsberuf zur Zahnarzthelferin staatlich anerkannt wird. Außerdem beträgt die Ausbildungszeit in der Regel drei Jahre.

Im ersten Jahr wird grundsätzliches Wissen vermittelt. Es findet eine so genannte berufsfeldbreite Ausbildung statt. Es muss ein Ausbildungsplan vom Ausbilder erstellt werden, damit der Auszubildende einen entsprechenden Überblick bekommt. Und was wir in der Ausbildung zur Zahnarzthelferin alles gelernt? Was sind die Inhalte? Gegenstand der Berufsausbildung sind unter anderem Kenntnisse über das Gesundheitswesen, natürlich speziell über die Zahnarztpraxis. Des weiteren ist über Maßnahmen in der Praxis und Praxishygiene Bescheid zu wissen.

Außerdem muss die Zahnarzthelferin wissen, wie sie Röntgenstrahlen in der Praxis anwendet. Auch Hilfeleistungen bei Zwischenfällen müssen gelernt sein, außerdem der Umgang mit Arzneimitteln und auch Heilmitteln. Grundkenntnisse über Krankheiten sollten ebenso vorhanden sein, wie das Können und Durchführen von Prophylaxe Maßnahmen. Auch allgemeine Verwaltungsarbeiten und auch Abrechnungswesen in der Praxis gehört mit zum Wissensstand dazu. Des weiteren ist ein spezielles Berichtsheft zu führen durch den Auszubildenden. Der sollte über den Fortgang der Ausbildung berichten. Vor der Endprüfung ist, um den Wissensstand zu überprüfen, eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.