Steuerbescheide

Vorläufige Steuerbescheide werden immer häufiger

06.10.11

Immer öfter statten die Finanzämter die Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk aus. Nicht selten führt das später zu einer unverhofften Rückzahlung nebst Zinsen.

 
Kompliziertes Steuerrecht © iStockphoto.com/loops7Kompliziertes Steuerrecht

Der Grund, warum ein Steuerbescheid in vielen Fällen erst einmal nur vorläufig ergeht, liegt in der Natur des weltweit kompliziertesten Steuerrechts. Dem Deutschen. Hierzulande wird so gut wie jedes Jahr vor Gericht um relevante Änderungen in der Steuergesetzgebung gestritten. Als Folge berechnen die Finanzämter die Steuerabgaben immer häufiger aufgrund umstrittener gesetzlicher Regelungen.

Ist man als Bürger von einer solchen umstrittenen Vorschrift tangiert, kennzeichnet dies das Finanzamt nach Vorgabe des § 165 der Abgabenordnung mit einem Vorläufigkeitsvermerk. Das heißt konkret, dass die Möglichkeit besteht, wohlmöglich eine Steuerrückerstattung zu erhalten.

Entscheidungsträger: die Gerichte

Ob und in welchem Umfang man von einer eventuellen Rückzahlung betroffen ist, entscheiden die Gerichte. Dabei vertraut der Gesetzgeber, welcher dann veranlasst ist, die monierte Regelung abzuändern, nur auf höchst instanzliche Gerichtsentscheidungen. Dazu gehören Urteile des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs.

Sollte nun eines dieser obersten Gerichte der Meinung sein, ein umstrittenes und im Steuerbescheid mit Vorläufigkeitsvermerk gekennzeichnetes, Gesetz ist nicht gesetztes konform, dann kann der Bürger oder das Unternehmen mit einer entsprechenden, vom Finanzamt selbstständig durchgeführten, Steuerrückzahlung rechnen. Aufgrund oft langer Verhandlungszeiträume sowie Revisionen und Berufungen vorinstanzlicher Gerichte sind einige umstrittene Steuergesetzte oft sehr lange nur vorläufig wirksam und bescheren dem Steuerzahler bei gerichtlich festgestellter Unwirksamkeit zusätzlich oft hohe Zinsen, da das Finanzamt ab dem Zeitpunkt der vielleicht schon vorletzten Steuererklärung, für den Betrag der zusätzlichen Steuerrückzahlung zinspflichtig ist.

Kompliziertes Steuersystem

Auch für den Gesetzgeber ist es nicht einfach, das komplizierte deutsche Steuersystem zu entwirren und so eine einfachere und vor allem für die Finanzämter sicherere, Steuerzahlung zu ermöglichen. Und es ist oft an dem einzelnen Bürger, nicht gesetztes konforme Steuerregelungen aufzudecken und vor Gericht anzufechten. Dabei hilft oftmals eine Rechtsschutzversicherung, da für Laien die Komplexität neuer Steuerregelungen nicht fassbar ist. Aber auch so hilft es, sich mit der eigenen Steuerklärung intensiver auseinanderzusetzen und so Steuerlöcher ausfindig zu machen.

So geschehen vor kurzer Zeit bezüglich des steuerrechtlichen Vorläufigkeitsvermerks in persona. In Karlsruhe wird nun nämlich eine Entscheidung verlangt, die klarstellt, ob der Vorläufigkeitsvermerk an sich den Rechtsschutz der Bürger ausreichend gewährleistet oder ob eine umfangreichere Neuregelung notwendig sein sollte.

Der Streit um Geld, auch in Form von Steuern, wird endlos fortgesetzt werden. Steuerzahler können aber eventuell in Zukunft mit klareren Steuerrückzahlungsrichtlinien rechen.

   

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