Nutzungsausfall Motorrad
Bei einem Nutzungsausfall Motorrad zahlt Ihre Versicherung
Als Biker, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, hat man auf jeden Fall Anspruch auf einen entsprechenden Nutzungsausfall Motorrad.
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten und haben nun einen Haftpflichtschaden, den der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung bezahlen muss? Dann können Sie für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug noch beschädigt ist und repariert wird, einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Das gilt natürlich auch für den Fall, dass Sie einen Totalschaden haben sollten. In der Zeit, in der Sie mit der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs beschäftigt sind, muss Ihnen ein entsprechendes Gefährt zur Überbrückung bereitgestellt werden. Das gilt im Übrigens für jede Art von Fahrzeug, angefangen vom Auto über den LKW bsi hin zum Motorrad.
Die genaue Dauer für die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung setzt normalerweise ein Sachverständiger fest, der den Schaden begutachtet hat. Hatten Sie einen Motorradunfall, wird das voraussichtlich jemand sein, der sich generell besonders gut mit Bikes auskennt und darauf spezialisiert ist. Er setzt auch die Höhe einer eventuellen Entschädigungspauschale fest. Die können Sie nämlich als Alternative zur Beanspruchung eines Mietmotorrads wählen, sollten Sie darauf verzichten wollen. Allerdings müssen Sie sich dann selbst darum kümmern, wie Sie in Zukunft von A nach B kommen. Der Nutzungsausfall Motorrad wird dann aber direkt an Sie ausbezahlt.
Die genaue Höhe des Betrages richtet sich in der Regel nach der jeweiligen Kategorie des Fahrzeugs des Geschädigten. Jedes Fahrzeug ist demnach einer bestimmten Gruppe zugeordnet, wonach die Auszahlungshöhe schließlich berechnet wird. Fahrzeuge die nicht einer Gruppe zugeordnet sind, so genannte Sonder- oder Exotenfahrzeuge, werden in vergleichbare Kategorien eingestuft. Die Zuordnung richtet sich je nach Fahrzeugtyp, Leistung, Ausstattung etc. an die Fahrzeughalter. Ist Ihr Motorrad schon etwas betagter? Dann fallen Sie eventuell in eine andere Gruppe.
Schon ab einem zarten Alter von zehn Jahren, müssen Sie unter Umständen mit Abzügen rechnen. Dementsprechend fällt der Nutzungsausfall Motorrad auch etwas niedriger aus. Jedoch Vorsicht: nicht in allen Dingen gleichen sich die Anforderungen für PKWs und Zweiräder. Geld bekommt nämlich nur der Biker, der das Zweirad an Stelle eines anderen Fahrzeugs zum Beispiel für den Weg zur Arbeit benutzt und kein Zweitfahrzeug besitzt, auf das er nach dem Unfall ausweichen kann. Motorradfahrer, die ihre Maschinen nur zum Sport oder Freizeitspaß aus der Garage holen, bekommen wenigstens für das Wochenende oder für eine fest geplante Motorradreise Nutzungsausfall.