Kuckuckskind

Das Kuckuckskind kann gar nichts für seine Situation

Ein Kuckuckskind untergeschoben zu bekommen ist für viele Männer schlichtweg ein Alptraum. Kommt Verdacht erst auf, gibt es garantiert keine Ruhe mehr.

 

Das Thema Kuckuckskind ist inzwischen Gegenstand vieler Talkshows, Gerichtsshows oder anderer Fernsehsendungen. Gerade in Talkshows wird immer wieder in der Öffentlichkeit breitgetreten, dass dieser oder jener Vater gar nicht der Vater des oder gar der fraglichen Kinder sein könnte.

Schließlich habe das Paar in der fraglichen Empfängniszeit gar nicht zusammen gewesen, die Frau sei fremdgegangen oder hätte innerhalb kürzester Zeit zwei oder mehrere Freunde gehabt, der vermeintliche Vater sei zeugungsunfähig und überhaupt sehe das Kind dem Vater gar nicht ähnlich. Der Fernsehsender zahlt den Vaterschaftstest und holt sich dann mit einiger Effekthascherei die erforderlichen Quoten. Mit dem Vaterschaftstest muss die Mutter des Kindes einverstanden sein. Das Ergebnis hat dann manchmal etwas von Glücksspiel an sich und irgendwer schaut etwas unglücklich drein.

Die Realität schaut da aber etwas anders, zumindest weniger spektakulär, aus. Manchmal ist es einfach Zufall, die angebotene Knochenmarkspende oder Organspende passt nicht, weil keine Verwandtschaft vorliegt. Oder es soll eine Erbkrankheit in der Familie ausgeschlossen werden. In den letzten 50 Jahren wurde eine Vielzahl an Untersuchungen in Richtung Vaterschaft angestellt. Vormals wurde die Blutgruppe als Anhaltspunkt für Vaterschaft bzw. Nichtvaterschaft herangezogen. Mit der Gen-Technik kam dann auch der DNA-Test, der heute als Maß aller Dingeist, herangezogen werden.

Pro Jahr werden cirka 10-15.000 Tests von Gerichten zur Klärung der Vaterschaft in Auftrag gegeben. Die Verdachtsfälle für ein Kuckuckskind liegen aber höher, so dass mit privaten Tests cirka 40-50.000 Vaterschaftstests jährlich durchgeführt werden. Auch hat die Zahl der Vaterschaftstests in letzter Zeit stark zugenommen, wohl auch, weil der Preis von 1500 bis 4000 Euro inzwischen auf cirka 500 Euro gesunken ist. Verglichen mit den Unterhaltskosten, die man für ein Kuckuckskind zu tragen hätte, ist diese Summe unbedeutend geworden.

Voraussetzung für die Anerkennung des Vaterschaftstests ist die Einwilligung des Kindes selbst, soweit es volljährig ist, oder die der Mutter, soweit sie die Personensorge hat. Heimliche Tests werden vor Gericht nicht akzeptiert, sondern bringen den Vater selbst allenfalls die Sicherheit, ob er ein Kuckuckskind hat oder nicht, bleibt also vorerst sein Privatvergnügen. Studien besagen im Übrigen, dass einer von 25 Vätern ein Kuckuckskind aufziehen.