Krankenkassenzuschuß
Was man über den Krankenkassenzuschuß wissen sollte
Jede Krankenkasse gibt zu verordneten Medikamenten, Massagen, Krankengymnastik usw. einen festen Krankenkassenzuschuß. Worauf man speziell achten muss.
Die Krankenkassen geben zu Verordnete Hilfsmittel einen festen Krankenkassenzuschuß. Es ist nur wichtig das dieses Hilfsmittel vom Arzt beziehungsweise vom Facharzt verordnet wurde. Teilweise muss vorab mit der Krankenkasse geklärt werden, ob diese in Kraft tritt und wie hoch der Zuschuss ist. Zum Teil müssen einige Kriterien erfüllt sein, damit die Krankenkasse den Zuschuss leistet. Zum Beispiel bei der der Hörgeräteverordnung. Wenn der Patient zum ersten Mal von seinem Hals-Nasen-Ohrenarzt ein Hörgerät verordnet bekommt, geht dieser mit der Hals-Nasen-Ohrenarzt-Verordnung zum Hörgeräteakustiker. Ersatz-Krankenkassen möchten vorab vom Hörgeräteakustiker eine Versorgungsanzeige. Das heißt der Hörgeräteakustiker muss der Krankenkasse eine Versorgungsanzeige mit der aktuellen Hals-Nasen-Ohrenarzt-Verordnung und dem aktuellen Hörtest faxen und warten bis diese zustimmt. Die meisten Krankenkasse wollen dies nicht. Da kann der Hörgeräteakustiker direkt mit der Krankenkasse abrechnen, wenn die Hörgeräteversorgung abgeschlossen ist. So geht der Krankenkassenzuschuss gleich in die richtige Richtung.
Hinzu kommt das die Ersatz-Krankenkassen und die RVO- Krankenkassen verschieden hohe Krankenkassenzuschüsse haben. Die Ersatzkassen bezahlen für ein Hörgerät 420 Euro und die Krankenkassen 390 Euro, für das zweite Hörgerät 20% weniger, das ist bei beiden gleich. Wer bei der Ersatzkrankenkasse versichert ist, bekommt nach Hörgeräteabschluss noch ein Päckchen Hörgerätebatterien mit 30 Batterien hinzu. Das leisten die RVO- Krankenkassen nicht. Dieser Krankenkassenzuschuß kann nach 6 Jahren wieder angefordert werden. Dazu müssen die Hörgeräte dann aber mindestens 6 Jahre alt sein. Wenn es um eine Nachversorgung mit Hörgeräten geht, weil die alten Hörgeräte kaputt, zu alt oder auf den Hörverlust nicht mehr passen, verlangen die meisten Krankenkassen keine aktuelle Hörgeräte- Verordnung durch den Hals-Nasen-Ohrenarzt. Aber der Ablauf ist genau gleich.
Dies war jetzt ein Beispiel was es mit dem Krankenkassenzuschuß auf sich hat. So schaut es auch in anderen Kategorien aus, wie im Orthopädischen Bereich oder der Krankenkassenzuschuss bei zum Beispiel verordneter Physiotherapie. Es ist sinnvoll sich vorab mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Krankenkassen haben meist einen festen Zuschuss, den man einfach vor Ort oder am Telefon erfragen kann, damit man genau weiß, was auf einem zukommt.