Konkursversteigerungen

Konkursversteigerungen bei Geschäftsauflösungen

Von Konkursversteigerungen bei Geschäftsauflösungen kann jeder profitieren und bietet gute Chancen dass eine oder andere Schnäppchen zu ersteigern.

 

In Deutschland hat die sich die wirtschaftliche Situation aufgrund der anziehenden Weltwirtschaft und der neuen Kauflust der Bürger wieder stabilisiert, die Arbeitslosenzahlen sinken und die Steuereinnahmen steigen rapide aber dennoch finden monatlich Geschäftsauflösungen statt. Wenn eine Geschäftsauflösung stattfindet verlieren dabei die Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens ihren Arbeitsplatz und es findet eventuell eine Konkursversteigerung statt.

Die Konkursversteigerung wird dabei überwiegend von Unternehmen durchgeführt die sich auf solche Versteigerungen spezialisiert haben. Mit einer Konkursversteigerung versucht das Unternehmen welches in den Konkurs trudelte unbezahlte Rechnungen zu begleichen oder nach einer erfolgten Umstrukturierung mit einem Teil der Mitarbeiter wieder neuzustarten.

Bei einer Konkursversteigerung registriert der Veranstalter alle Produkte, Fahrzeuge, Inventar, Büroeinrichtungen und Computer des Unternehmens, bewertet diese und beginnt dann die Versteigerung. Bevor die Konkursversteigerung startet können sich die Teilnehmer die angebotenen Versteigerungsartikel genauer anschauen und erhalten anschließend eine Teilnehmernummer. Wenn die Versteigerung startet stellt der Auktionator jeden Auktionsartikel kurz vor, wartet die Gebote der interessierten Teilnehmer ab und schlägt dann wenn kein weiteres Gebot abgegeben wurde dreimal mit dem berühmten Auktionshammer. Der Höchstbietende erhält dann den Zuschlag und kann sich wenn er gut geboten hat zum Beispiel über einen günstig ersteigerten Computer freuen.

Wer an einer Konkursversteigerung teilnehmen möchte der sollte sich die angebotenen Artikel vorher genau anschauen und auf eventuelle Beschädigungen oder ähnliches achten. Wenn ein Artikel gefunden wurde der einem gefällt ist es empfehlenswert sich die Auktionsnummer zu merken. Vor der Auktion sollte ein finanzielles Auktionslimit gesetzt werden. Sobald der ausgewählte Auktionsartikel versteigert wird sollte erst im letzten Moment geboten werden und gibt keiner ein Gebot ab kann durchaus ein günstiges Schnäppchen locken. Wenn der ausgesuchte Auktionsartikel bei der erfolgten Konkursversteigerung ersteigert wurde muss der Gebotsbetrag und eine Auktionsgebühr von einigen Prozent bar an das Auktionsunternehmen gezahlt werden.

Die Auktionsunternehmen welche sich auf Konkursversteigerungen spezialisiert haben profitieren seit Jahren erheblich von den anhaltenden Firmenpleiten und Geschäftsauflösungen. Wer geschickt bei einer Konkursversteigerung seine Gebote abgibt der hat dort die Chance dass eine oder andere Schnäppchen zu ersteigern.