Kilometerpauschale
Die Kilometerpauschale als Gegenstand heftiger Diskussion
Mit der Kilometerpauschale, heute meist als Entfernungspauschale bezeichnet, wird im deutschen Steuerrecht für Fahrten zum Arbeitsplatz entschädigt.
Die Kilometerpauschale war gerade in den letzten Jahren in Deutschland immer wieder Gegenstand heftiger politischer und ideologischer Auseinandersetzungen. Man bezeichnet die Kilometerpauschale heute in der Regel als Entfernungspauschale, umgangssprachlich wird sie auch Pendlerpauschale genannt. Sinn und Zweck dieser umstrittenen Regelung ist es, Pendler für die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßigem Arbeitsplatz finanziell zu entlasten. Die Pauschale gehört somit zum Einkommenssteuerrecht. Mit ihrer Hilfe verringert sich das zu versteuernde Einkommen.
Das besondere an der deutschen Variante der Kilometerpauschale ist, dass sie von jedem in Anspruch genommen werden kann, der zu seinem Arbeitsplatz pendelt, egal mit welchem Verkehrsmittel er dies tut. So können nicht nur Autofahrer ihre Steuerbelastung verringern, sondern auch Fußgänger, Rad- oder Motorradfahrer oder Menschen, die ihren Arbeitsweg mit dem öffentlichen Personennahverkehr zurücklegen. Auch Selbstständige können von der Regelung profitieren, wenn sie ein dem Betriebsvermögen zugehöriges Fahrzeug für den Weg zwischen Wohnung und dem Betrieb verwenden.
Nun wurde die Kilometerpauschale wie bereits angedeutet in den vergangenen Jahren überaus kontrovers diskutiert. Schauen wir uns zunächst einige Argumente der Gegner einer Entfernungspauschale an. Diese finden sich insbesondere in Reihen der Umweltschützer, die ins Feld führen, dass durch eine solche Pauschale Zersiedelung gefördert werde, und Menschen beispielsweise absichtlich aufs Land zögen, um die dortigen Vorzüge an Lebensqualität zu genießen, aber weiterhin mit dem Auto zur Arbeit in die Stadt fahren würden. Zudem seien Arbeitnehmer, die absichtlich nahe ihres Arbeitsortes wohnten, benachteiligt, da sie ihre meist höheren Mieten auch nicht gesondert steuerlich geltend machen könnten. Schließlich gibt es die Ansicht, Fahrten zur Arbeit gehörten zum privaten Bereich.
Befürworter der Kilometerpauschale sind dagegen der Ansicht, dass es sich bei den Fahrten zur Arbeit eindeutig um Werbungskosten handelt. Es sei für Arbeitnehmer oft gar nicht zu vermeiden, längere Strecken zur Arbeit zu pendeln, ohne dabei einen Jobverlust zu riskieren. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Argument, denn ohne eine steuerliche Begünstigung bei den Fahrtkosten könnte teilweise die Notwendigkeit von zwei getrennten Wohnungen entstehen. Weiterhin verlangten auch staatliche Institutionen wie die Agentur für Arbeit von den Arbeitnehmern immer größere Flexibilität und Mobilität bei der Wahl des Arbeitsortes.