Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Jugendliche am Arbeitsplatz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz wurde vom Gesetzgeber erlassen, um Jugendliche am Arbeitsplatz besser zu schützen, etwa während der Ausbildung.

 

Das Jugendarbeitsschutzgesetz dient in erster Linie dazu, jugendliche Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz besser gegen jegliche Art der Willkür und Ausbeutung durch den Arbeitgeber zu schützen. Gerade junge Menschen sind in dieser Hinsicht, wie die Erfahrung zeigt, oft in besonderem Maße betroffen. Das ist letztendlich kein Wunder, denn wer erst am Anfang seines Berufslebens steht, der ist meist noch nicht mit dem gleichen Selbstbewusstsein ausgestattet wie ein gestandener Mitarbeiter, der unter Umständen schon seit Jahrzehnten im Betrieb beschäftigt ist. Erschwerend kommt in der Regel hinzu, dass sich junge Menschen ja normalerweise auch erst noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden, in dem sie sich unter anderem im Idealfall auch für eine spätere Festanstellung empfehlen möchten. Da tut man dann natürlich eher auch mal Dinge, die der Chef sagt, auch wenn diese laut Arbeitsvertrag überhaupt nicht verrichtet werden müssten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schafft hier zumindest gesetzliche Rahmenbedingungen, mit denen die Rechte der Jugendlichen gestärkt werden sollen.

Wieviel das Jugendarbeitsschutzgesetz im Endeffekt in der Praxis für den einzelnen Jugendlichen bringt, darüber kann man nur schwerlich eine Aussage treffen. Nicht wenige werden trotz Jugendarbeitsschutzgesetz Dinge tun, die laut diesem Gesetz eigentlich nicht zulässig werden, weil der Chef es verlangt. Schließlich möchte man es sich im neuen Betrieb ja nicht gleich verscherzen, und solange man die Tätigkeiten als zumutbar empfindet und sonst alles okay ist, denken sich viele, ist dies wohl das kleinere Übel. Diese Einstellung ist auf der einen Seite natürlich absolut verständlich, wenn man sich in die Perspektive eines Auszubildenden versetzt, auf der anderen Seite wird so eben leider immer wieder das Jugendarbeitsschutzgesetz ausgehöhlt und Jugendliche von skrupellosen Arbeitgebern als billige Arbeitskräfte missbraucht.

Wer das Jugendarbeitsschutzgesetz einmal genauer studiert, der wird darin zahlreiche durchaus konkrete Vorschriften finden, welche einzuhalten sind, wenn Jugendliche beschäftigt werden. So gibt es beispielsweise, was die Arbeitszeit und die Pausen betrifft, spezielle Regelungen für noch nicht volljährige Beschäftigte. Das ganze Jugendarbeitsschutzgesetz kann man sich übrigens auch völlig kostenlos im Internet durchlesen.