Kündigungsschutz

was Arbeitnehmer über den Kündigungsschutz wissen müssen

Vom Kündigungsschutz können sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber profitieren. Auf dieser Seite steht alles Wichtige zu diesem Berufsthema.

 

Bei der Kündigung handelt es sich immer um ein sehr heikles Thema, das von den meisten Menschen nur ungern angesprochen wird. Den meisten geht es so, dass sie vergleichsweise große Angst davor haben, gekündigt zu werden – schließlich zieht ein Verlust des Jobs schwerwiegende Folgen nach sich. Immerhin führt der Jobverlust zu einem Wegfall des Einkommens. Auf der anderen Seite verhält es sich so, dass man seinen Job nicht von heute auf morgen verlieren kann, schließlich gibt es in Deutschland den Kündigungsschutz, der sowohl den Arbeitsnehmer, als auch den Arbeitgeber schützt.

Dieser Schutz steht jedem Arbeitnehmer zu, da er gesetzlich vereinbart ist. In diesem Zusammenhang spielt vor allem die Beschäftigungsdauer eine ganz entscheidende Rolle. Verallgemeinert lässt sich Folgendes sagen: Je länger man beschäftigt ist, desto besser ist es um den Kündigungsschutz bestellt. Im Grunde genommen greift der Schutz aber schon sehr früh. Sobald die Probezeit erfolgreich überstanden wurde, besteht zumindest ein grundlegender Schutz, so dass man als entlassener Arbeitnehmer nicht sofort auf der Straße steht. Stattdessen gilt es das Beschäftigungsverhältnis noch weiter fortzusetzen – für diesen Zeitraum werden dann auch noch Löhne und Gehälter bezahlt.

In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass Arbeitgeber darauf abzielen, einen anderen Kündigungsschutz vertraglich zu vereinbaren. Entsprechende Klauseln sind in solch einem Fall im Arbeitsvertrag festgehalten. Allerdings ist anzumerken, dass es mit diesen Vereinbarungen immer sehr vorsichtig zu sein gilt. Der Arbeitgeber kann den Kündigungsschutz im Grunde genommen nur vergrößern beziehungsweise erweitern, ihn jedoch nicht verkürzen – eine Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes ist somit nicht möglich.

Bei einem erweiterten Schutz gilt es zu beachten, dass man sich auch als Arbeitnehmer an das Unternehmen bindet. Wie in der Einleitung bereits erwähnt wurde, ist der Schutz längst nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern ebenso für den Arbeitgeber von nutzen. Sollte ein Mitarbeiter kündigen, kann dieser das Unternehmen nicht einfach von heute auf morgen verlassen – der Arbeitgeber hat ein Recht darauf, dass dieser bis zum Erreichen der Kündigungsfrist weiterhin arbeitet. Daher gilt es Arbeitsverträge immer sehr präzise zu studieren, bevor man diese unterschreibt.