Grundbesitzerhaftpflicht
Die Grundbesitzerhaftpflicht betrifft vor allem Vermieter
Wer ein Haus vermietet, der ist von der Grundbesitzerhaftpflicht betroffen. Gegen die Haftungsrisiken kann man eine entsprechende Versicherung abschließen.
Von einem Haus können einige Gefahren ausgehen. Klassisches Beispiel im Winter: Vom Dach löst sich eine große Schneemenge, die zu Boden stürzt und einen vorbeikommenden Spaziergänger verletzt. Wegen der Grundbesitzerhaftpflicht muss der Eigentümer des Gebäudes für diesen Unfall und die daraus resultierenden Schäden haften. Das bedeutet: Er muss die Kosten für die Behandlung des Opfers tragen, unter Umständen können auch Schmerzensgeldzahlungen fällig werden.
Ein weiteres Beispiel für die Grundbesitzerhaftpflicht ist eine marode Treppe, die plötzlich einstürzt. Bei einem solchen Unglück können ebenfalls Menschen zu Schaden kommen. Eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Policen, die jeder Eigentümer einer vermieteten Immobilie abschließen sollte. Diese Versicherung springt bei den genannten und bei vergleichbaren Schadensfällen ein und übernimmt die Zahlungen.
Die Kosten für die Beiträge, die der Vermieter aufbringen muss, sind denkbar gering im Vergleich zu den möglichen finanziellen Folgen der Grundbesitzerhaftpflicht, wenn keine entsprechende Police besteht. Die Beitragshöhe wird von den Assekuranzen nach unterschiedlichen Maßstäben festgelegt. Mitunter spielt die Quadratmeterzahl der vermieteten Flächen, die Zahl der vermieteten „Einheiten“ (also Wohnungen, Geschäftsräume etc.) eine Rolle. In anderen Fällen legen die Gesellschaften die jährlichen Mieteinnahmen zugrunde und fordern einen gewissen Prozentsatz dieser Einkünfte für den Versicherungsschutz.
Die Grundbesitzerhaftpflicht besteht grundsätzlich für jeden Immobilieneigentümer – also auch für Besitzer einer Eigentumswohnung und insbesondere von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Denn die Gefahren sind ja prinzipiell die gleichen wie bei einem vermieteten Haus. Der Unterschied jedoch: Bei ausschließlich selbst genutzten Häusern sind die Risiken der Grundbesitzerhaftpflicht mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, eine separate Police muss nicht abgeschlossen werden.
Etwas unklarer ist die Situation bei Häusern mit mehreren Eigentumswohnungen. Selbst wenn alle Eigentümer ihre Wohnungen auch selbst bewohnen, kann es dennoch Teile des Gemeinschaftseigentums geben (dazu gehören beispielsweise das Treppenhaus, aber auch Wege zur Eingangstür oder der Garten), die über die privaten Haftpflichtversicherungen der einzelnen Besitzer nicht abgedeckt sind. In einem solchen Fall empfehlen Experten, dass die Eigentümergemeinschaft zusammen eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließt.