Geldspielgerät

Ein Geldspielgerät darf nur mit einer Genehmigung betrieben werden

An einem Geldspielgerät kann man mehr verlieren als gewinnen, was trotzdem viele Menschen nicht davon abhält, regelmäßig ihr Glück zu versuchen.

 

Bei einem Geldspielautomat, den man auch einfach nur Spielautomat nennt, handelt es sich um ein elektronisches oder mechanisches Gerät, welches einen Spielverlauf bietet, der durch Betätigung oder Zufall des oder auch der Mitspieler bestimmt wird. Solche Geldspielautomaten dürfen in Spielhallen und Gaststätten aufgestellt werden, wobei die Begriffsbedeutung teilweise auch weiter gefasst ist. Es gibt zum Beispiel sogenannte Einarmige Banditen, die mit deutlich höheren Einsatzmöglichkeiten und Gewinnchancen in Spielcasinos betrieben werden. Des Weiteren gibt es auch sogenannte Unterhaltungsautomaten ohne Geldgewinnmöglichkeiten, zu den Flipperautomaten, Arcade Automaten und mechanische Automaten zählen. Zudem existiert noch eine Kombination aus Verkaufsautomat und Glücksspiel, bei welchen es sich um Spielzeugautomaten handelt.

Das Motiv des Spielens an einem solchen Geldspielautomaten sind natürlich die Hoffnung auf einen Gewinn sowie die Unterhaltung. Sofern es sich um legal aufgestellte Geldspielautomaten handelt, sind die kommerziellen Nutznießer die entsprechenden Betreiber und der Staat, da der nicht unbeträchtliche Teil des Gewinns als Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer enthält. Zur Eindämmung der Spielabhängigkeit oder Spielsucht und auch zum Verbraucherschutz unterliegen diese Geldspielautomaten ganz genauen gesetzlichen Regelungen, welche sowohl in der Gewerbeverordnung als auch in der Spielverordnung geregelt sind. Dazu gehört, dass das Aufstellen eines solchen Geldspielautomaten lediglich in Gaststätten und Spielhallen erlaubt ist, wobei die maximale Anzahl maximal drei beziehungsweise 12 Geräte pro Aufstellort beträgt.

Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Spielen selbstverständlich untersagt, zudem darf in Spielhallen kein Alkohol ausgeschenkt werden. Der Höchsteinsatz und der Höchstgewinn, sowie das Zeitintervall dazwischen und der Verlust, sind ebenfalls geregelt. Die Parameter, welche Automaten betreffen, werden durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt, kurz PTB, im Rahmen einer Bauartzulassung geprüft. Des Weiteren müssen Geldspielautomaten alle zwei Jahre durch einen vereidigtenund öffentlich bestellten Sachverständigen, oder aber einer von der PTB zugelassenen Stelle, wie derzeit zum Beispiel dem TÜV Rheinland, überprüft werden. Die Einnahmen aus solchen Geldspielautomaten unterliegen übrigens zusätzlich auch einer kommunalen Vergnügungssteuer.