Führerschein
Der Führerschein ist der Weg zur persöhnlichen Flexibilität
Unglücklicherweise reicht es nicht, einfach einen Führerschein zu erwerben. Tatsächlich brauchen sie je nach Kraftfahrzeug unterschiedliche Klassen.
Es ist unschwer zu verstehen, dass ein Motorroller ganz andere Anforderungen an den Fahrer stellt, als ein LKW. Daher ist der Sinn hinter den verschiedenen Führerscheinklassen ebenfalls mehr als deutlich. Das bedeutet aber natürlich, dass man sehr genau wissen muss, welche Fahrzeuge man steuern dürfen will oder muss, bevor man sich entscheidet, welche Klassen man erwirbt. Übrigens sind die Klassen nicht mehr nach Zahlen geordnet, wie das noch vor einigen Jahren war, sondern haben inzwischen Buchstaben zugeordnet bekommen. Noch ein Grund mehr sich genau über die einzelnen Klassen zu informieren.
Gerade auch für Führerscheinneulinge ist diese Frage interessant - gerade im Hinblick auf die doch erheblichen Kosten. Aber auch die zukünftigen Berufswünsche des Jugendlichen sollten Beachtung finden. Denn je nach dem sind unter Umständen andere Führerscheinklassen wichtig. Aber auch der Führerschein ab 17, und der Führerschein speziell für den Roller sind in diesem Alter im Gespräch. Aber eine solche Entscheidung muss wohl überlegt sein.
Ein Rollerführerschein ist der Traum vieler 15 und 16 Jährigen. Kein Wunder, denn ein eigenes Fahrzeug ist ein großer Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Und gerade in Gebieten, wo das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel nicht so dicht ist, sitzt man ohne einen fahrbaren Untersatz schnell auf dem trockenen. Auf der anderen Seite: Bereits mit 16 kann man beginnen, den Führerschein ab 17 zu machen. Dieser ist im Prinzip ein normaler Führerschen für Autos (Klassse B), allerdings darf man mit ihm bereits im Alter von 17 Jahren ein Auto fahren - vorausgesetzt, man hat eine Begleitperson dabei. Wer diese Begleitperson ist, und welche Vorraussetzungen diese mitbringen muss, sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Der Führerschein fürs Auto, die Klasse B ist übrigens auch zweigeteilt worden. Die Klasse B gilt lediglich bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen Last. Will man Beispielsweise Kleintransporter oder PKWs mit Anhängern steuern, die eine Gesamtlast von mehr als 3,5 Tonnen bewegen dürfen, oder wenn das Leergewicht des Anhängers das Leergewicht des PKWs überschreitet, brauchen sie eine zusätzliche Fahrerlaubnis, welche die Klasse BE genannt wird. Allerdings bietet es sich an, dass beide Klassen zusammen erworben werden. Dadurch können sie viel Geld sparen, da sie einige Pflichtstunden beim Erwerb ihres Führerscheins nicht doppelt ableisten müssen.