Einkommenssteuertabelle

per Einkommenssteuertabelle die Steuerlast ermitteln

Wer seine Steuerlast oder den Steuersatz ermitteln möchte, braucht eine Einkommenssteuertabelle. Die Tabelle muss natürlich stets für das Jahr aktuell sein.

 

Die meisten Steuerzahler müssen zugeben, dass sie nicht genau wissen, anhand welcher Basis ihre Steuerlast beziehungsweise die Höhe der Einkommensteuer ermittelt wird. Dies trifft insbesondere für Arbeitnehmer zu: Sie sehen jedoch Monat auf ihren Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, wie die Einkommenssteuer direkt an den Staat abgeführt wird – doch wie die Höhe der Steuerlast ermittelt wird, wissen sie zumeist nicht. Ein wenig besser informiert sind Freiberufler und Selbständige: Sie wissen zumeist, dass ihr Gewinn bei der Besteuerung entscheidend ist.

Wie die meisten wissen, hängt die Höhe der Steuerlast vor allem vom Einkommen ab. Je mehr man verdient, desto höher fällt auch der Steuersatz aus. Deshalb möchten viele Leute in Erfahrung bringen, auf welchen Wert beziehungsweise Betrag sich ihr Steuersatz beläuft – schließlich ist dieser nirgendwo ausgewiesen, zumindest nicht auf Lohn- oder Gehaltsabrechnungen.

Zum Glück kann man den Steuersatz beziehungsweise dessen Höhe mit Hilfe einer Einkommenssteuertabelle relativ schnell und unkompliziert in Erfahrung bringen. Die Tabelle ist so aufgebaut, dass man einfach nur auf die Höhe des Einkommens achten muss, um somit die Steuerlast ablesen zu können. Hierbei ist lediglich zu beachten, dass nicht das Bruttoeinkommen als Basis herangezogen wird, sondern das so genannte zu versteuernde Einkommen. Hierbei handelt es sich um den Gewinn eines Selbständigen oder das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, das um abziehbare Beträge wie zum Beispiel Freibeträge verringert wird.

Wenn man die Höhe seines zu versteuernden Einkommens kennt, kann man direkt in der Einkommenssteuertabelle ablesen, mit welcher Steuerlast zu rechnen ist. Weiterhin ist ersichtlich, in welcher Höhe der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abzuführen ist. Der Steuersatz ist übrigens nicht festgehalten: Sofern man diesen in Erfahrung bringen möchte, gilt es die Steuerlast ins Verhältnis zum Einkommen zu setzen. Somit kann der Steuersatz mit Hilfe einer einfachen Rechnung ganz einfach ermittelt werden.

Die eigentlichen Einkommenssteuertabellen werden inzwischen nicht mehr vom Finanzministerium oder den Finanzämtern herausgegeben – bis vor einigen Jahren war dies noch der Fall. Doch bei Steuerberatern und zum Teil auch bei Anwälten sind die Tabellen weiterhin erhältlich und können dort angefordert werden.