Bauvertrag

Überprüfen Sie einen Bauvertrag lieber zwei Mal

Bauherren schließen mit Baufirmen einen Bauvertrag ab. Das ist die natürlichste Sache der Welt, aber auch hier kann man auf üble Mitspieler hereinfallen.

 

Der Bauvertrag listet alle zu leistenden Arbeiten genau auf und gründet auf das gesetzliche Bürgergesetz. Dennoch sollte man als Bauherr unbedingt vor Unterschrift auf einem Bauvertrag darauf achten, dass die Risiken klein und gering gehalten werden, denn sonst drohen horrende Zusatzkosten, wenn man allzu blauäugig jeden Bauvertrag unterschreibt, da manche schwarze Schafe unter den Baufirmen die mangelnden Fachkenntnisse von Bauherren sehr gerne zu ihren Gunsten maßlos ausnutzen. Wenn keine definitive Leistungsbeschreibung im Bauvertrag angegeben ist, sollte man den Bauvertrag zur Überarbeitung zurückreichen, denn dies ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass eine unseriöse Baufirma ein schwammiges Geschäft abziehen möchte.

Ein Bauvertrag bildet ganz klar die einzig rechtliche Grundlage, die ein Bauherr gegenüber einer oder mehreren am Bau beteiligten Baufirmen in der Hand hat. Zum einem hängt der Bauvertrag am Bürgerlichen Gesetzbuch, kann aber auch zum anderen zu den Verdingungsordnungen für Bauleistungen gezählt werden. Wichtig bei den Verdingungsordnungen für Bauleistungen ist auf jeden Fall der B-Teil, da in diesem Teil all die rechtlichen Bedingungen für Bauverträge geregelt werden.

Schließt man einen Bauvertrag über die Verdingungsordnungen für Bauleistungen ab, so wird das Bürgerliche Gesetzbuch weitestgehend ersetzt, außer es wurde vorher als Ganzes zur Grundlage des Vertrages gemacht. Durch die Verdingungsordnungen für Bauleistungen im Bauvertrag können Regelungen verwendet werden, die im Bürgerlichen Gesetzbuch eigentlich unzulässig wären. Welche Art des Vertrages für einen Bauvertrag am sinnvollsten ist, hängt immer von der Bausituation und dem Bauherren ab.

Es muss nur bei solchen Verträgen nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass dieser Bauvertrag nur im Zusammenhang mit den Verdingungsordnungen für Bauleistungen gültig ist. Aber egal, welchen Typ des Bauvertrages man als Bauherr abschließen wird, es gilt immer, diesen Bauvertrag vorher gründlich zu analysieren und dabei vor allem auf die Bauleistungsbeschreibungen zu achten. Denn durch gekonnt oberflächliche Formulierungen schaffen es windige Baufirmen immer wieder, zusätzliche Kosten zu verstecken, oder die Unwissenheit der Bauherren schamlos auszunutzen, was nach deutschem Recht eindeutiger Betrug ist, der zur Anzeige gebracht werden kann.