Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist für den Baubeginn unerlässlich
Bei der Baugenehmigung handelt es sich in Deutschland um eine amtliche Erlaubnis, ohne die ein bestimmtes Bauvorhaben nicht begonnen werden kann.
Die Erteilung von Baugenehmigungen unterliegt dem jeweiligen Länderrecht, das heißt, es können sich Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern ergeben. Des Weiteren kommen auch allgemeine bauplanungsrechtliche Bestimmungen des Baugesetzbuches zum Tragen. Die Bundesländer regeln die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sowohl für die Errichtung als auch die Änderung oder Nutzungsänderung sowie sogar für den Abbruch von baulichen Anlagen benötigt der Bauherr eine Baugenehmigung. Was konkret mit dem Begriff bauliche Anlagen gemeint ist, wird in den zuständigen Landesbauordnungen definiert.
Eine Baugenehmigung sollte dann erteilt werden, wenn dem konkreten Bau- oder Abbruchvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenwirken. Der Bauherr kann darauf bestehen, dass ihm die Baugenehmigung erteilt wird, wenn er alle geforderten bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das Antragsverfahren sieht folgendermaßen aus: Der Bauherr reicht den vollständigen Bauantrag einschließlich Bauzeichnungen, Baubeschreibung und andere geforderte Unterlagen beim Bauamt ein.
Daraufhin wird geprüft, inwieweit der schriftliche Antrag den speziellen Vorschriften entspricht. Dann wird die Baugenehmigung erteilt. Gegebenenfalls ist es auch erforderlich, dass der Bauherr das Einverständnis des Nachbarn zum Bauvorhaben in Form einer Unterschrift erbringen muss. Erhält der Bauherr zu Unrecht keine Baugenehmigung von der Behörde, kann er vor dem Verwaltungsgericht die Erteilung der Baugenehmigung einklagen. Voraussetzung dafür aber ist, dass er innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den ihm zugestellten Ablehnungsbescheid einlegt.
Wenn er anschließend den Widerspruchsbescheid erhält, kann der Bauherr wiederum innerhalb eines Monats die Verpflichtungsklage einleiten. War die Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich, ist die Behörde verpflichtet, ihm die Baugenehmigung zu erteilen. In der Regel nach der Durchführung des Bauvorhabens, gegebenenfalls auch nach bestimmten Bauabschnitten, wird eine Bauabnahme oder eine Bauzustandsbesichtigung durchgeführt, wobei es im Ermessen der Baubehörde liegt, in welchem Umfang diese erfolgt. Ersichtliche Baumängel werden dabei zu Protokoll gebracht. Erst nach deren Behebung erhält der Bauherr die Benutzungsbewilligung oder die Wohnbewilligung.