Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung enthält wichtige Vorschriften
Die Arbeitsstättenverordnung ist eine sehr wichtige Sammlung von Vorschriften, die die Anforderungen an Arbeitsstätten in Deutschland festlegen.
Die Arbeitsstättenverordnung ist eine wichtige Regelung, die die EU-Richtlinie 89/654/EWG in nationales Recht umsetzt. Gemeinsam mit dem Arbeitschutzgesetz bildet sie eine wichtige Grundlage für das tägliche Arbeitsleben unzähliger Beschäftigter. In der Arbeitsstättenverordnung findet man alle Anforderungen, welche in Deutschland an Arbeitsstätten gestellt werden. Als Arbeitgeber hat man sich an diese Regelungen zu halten, und sofern die Arbeitsplätze nicht den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung entsprechen, muss dafür gesorgt werden, dass dies möglichst zeitnah der Fall ist.
Die Inhalte der Arbeitsstättenverordnung sind ziemlich breit gefächert und betreffen die unterschiedlichsten Dinge, die an einem Arbeitsplatz eine Rolle spielen. Dazu gehören die Lüftung der Arbeitsräume, die Raumtemperaturen in denselbigen, Fragen der Beleuchtung sowie die Gestaltung der Fußböden, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen. Zu den wichtigsten Vorschriften gibt es noch einmal spezielle Arbeitsstättenrichtlinien innerhalb der Arbeitsstättenverordnung, in denen sämtliche Einzelheiten detailliert erläutert werden.
Doch nicht nur Regelungen über die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes sind wichtige Teile der Arbeitsstättenverordnung, sondern sie gibt unter anderem auch Regeln für das Zusammenleben der Mitarbeiter vor. So wurden 2003 beispielsweise Regelungen zum Nichtraucherschutz in die Arbeitsstättenverordnung integriert. Die Frage, ob und in welchem Rahmen Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt sein sollte, erhitzt bekanntlich schon seit langer Zeit die Gemüter und Raucher und Nichtraucher diskutieren dieses Thema mitunter kontrovers. Fakt ist, dass sich der Nichtraucherschutz in den letzten Jahren, nicht zuletzt auf Drängen der EU, stark verbessert hat.
Damit die Arbeitsstättenverordnung auch eingehalten wird, ist natürlich eine entsprechende Kontrolle nötig. Daher benötigt man Behörden, die für den Vollzug der Arbeitsstättenverordnung zuständig sind und eventuelle Verstöße verfolgen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe haben die Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise die Ämter für Arbeitsschutz. Je nach Bundesland ist dies unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg ist es sogar so, dass die Stadtkreise beziehungsweise die Landratsämter zuständig sind. Egal in wessen Aufgabenbereich es nun liegt, wichtig ist auf jeden Fall eine regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung.