Hochschulen lehnen 15.000 Abiturienten ab
Abgelehnter Studienplatz muss nicht das Ende bedeuten
In den Studienfächern Medizin und Zahnmedizin ist der Andrang schlichtweg zu groß. Abgelehnte Abiturienten können ihre Studienplätze einklagen.
An den deutschen Hochschulen herrscht dieses Wintersemester absoluter Hochbetrieb. Aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge strömen zahlreiche junge Menschen an die Hochschulen. Genau betrachtet ist der Zulauf sogar zu stark: Viele Universitäten und Fachhochschulen sind diesem Ansturm nicht gewachsen. Es stehen nicht genügend Studienplätze bereits, sodass viele Studienbewerber abgelehnt werden müssen.
In bestimmten Studienfächern ist die Ablehnungsquote generell sehr hoch bemessen. Dies gilt insbesondere für die Studienfächer Medizin und Zahnmedizin. Jahr für Jahr bewerben sich unzählige junge Menschen auf den Erhalt entsprechender Studienplätze. Aufgrund des großen Andrangs werden viele Studienbewerber abgelehnt. Wartezeiten von rund fünf Jahren sind im Bereich des klassischen Medizinstudiums nicht ungewöhnlich.
15.000 Ablehnungen in diesem Jahr
Laut der Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat Hochschulstart (Stiftung für Hochschulzulassung, die früher auch als ZVS bekannt war) rund 15.000 Studienbewerber für Medizin und Zahnmedizin abgelehnt. Hierbei handelt es sich um einen Höchstwert, der letztlich dazu führen wird, dass sich die Wartezeit auf voraussichtlich sieben Jahre verlängern wird.
Für die lange Wartezeit zeigen sich im Wesentlichen zwei Dinge verantwortlich. Da wäre zunächst einmal die immens große Anzahl an Studienbewerbern. Zum anderen Sparen die Hochschulen kräftig ein. Damit in den Forschungsbereichen weiterhin ausreichende Gelder zur Verfügung stehen, kommt es durchaus vor, dass Studienplätze gestrichen werden.
Per Klage zum Studienplatz
Studienbewerber, die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollten sich gut überlegen, ob sie nicht am Ball bleiben möchten. Eine Ablehnung muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass das anvisierte Studium nicht angetreten werden kann. Per Klage ist es möglich, sich in den zulassungsbeschränkten Studiengängen einen Studienplatz einzuklagen.
Solch eine Studienplatzklage will allerdings gut vorbereitet sein. So ist es zum Beispiel möglich, gleich gegen mehrere Hochschulen vor Gericht zu ziehen. Allerdings wollen die einzelnen Hochschulen dann gezielt ausgwählt sein. Des Weiteren sollten die Interessenten im Vorfeld genau klären, welche Kosten hierdurch entstehen. Zudem gilt es sich zu beeilen. Die Fristen liegen sehr eng: Wer eine Studienplatzklage anstreben möchte, muss dies bis zum 1. September getan haben.