Unternehmungsformen

Die GmbH ist die sicherste unter den Unternehmungsformen

Macht man sich heutzutage selbständig und gründet eine Firma, muss man sich zunächst für eine der gängigen deutschen Unternehmungsformen entscheiden.

 

Unternehmensformen bezeichnen den gesetzlichen Status eines Unternehmens. In der Regel wird sie im Gesellschaftervertrag schriftlich festgehalten. Die rechtliche Unternehmensform eines Unternehmens, besonders hinsichtlich aller Fragen der Finanzierung, beziehungsweise Beschaffung des Kapitals, und der Haftung für Verbindlichkeiten, ist von enormer Bedeutung. Sowohl für die Inhaber des Unternehmens, als auch für seine Kunden. Die Wahl der Unternehmungsformen unterliegt gewissen Faktoren, die nicht nur bei der Gründung von Unternehmen, sondern auch für bestehende Unternehmungen in regelmäßigen Abständen hinterfragt und geprüft werden sollten. Ein Faktor ist sicherlich die Frage, ob die gewählte Unternehmensform in Bezug auf die Unternehmensgröße angemessen ist. Oder ob die gewählte Rechtsform eine ausreichende Versorgung mit dem notwendigen Kapital beschaffen kann und ob das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital stimmt.

Auch das Risiko ist ein großer Aspekt in der Wahl der Unternehmungsformen. Ist das Risiko beim Einkauf von Leistungen oder Waren, das der Inhaber des Unternehmens zu tragen hat, auch im angemessenen Verhältnis zu dem bestehenden Privatvermögen? Durch die richtige Unternehmensform können hier Haftungsbegrenzungen möglich sein.

Unternehmungsformen von Kapitalgesellschaften sind die GmbH und die AG. Bei der GmbH, als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sind die Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu haften. Deswegen ist diese Unternehmensform recht häufig vertreten. Man kann sogar eine Ein Mann GmbH gründen, so dass diese Rechtsform einige Merkmale einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmers aufweisen kann, ohne deren Nachteile einer persönlichen Haftung, auch mit dem Privatvermögen, zu besitzen.

Das Unternehmen mit der Unternehmensform GmbH kann eine Personengesellschaft, eine Sachgesellschaft oder ein gemischter Betrieb sein. Zur GmbH Gründung sind eine oder mehrere Personen nötig. Man braucht einen beurkundeten Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, und der Eintragung in das Handelsregister. Vor der Eintragung haften alle Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch. Um Risiken zu mindern, hat der Gesetzgeber ein Mindeststammkapital vorgeschrieben. Dieses Stammkapital setzt sich aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter zusammen.